Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13889
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Straße Hagenscharrn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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15.09.2020
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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16.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Straße Hagenscharrn wegen des geplanten Busverkehrs um eine Straße mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre.
Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass:
Im Zuge der Planungen am Hagenmarkt ist vorgesehen, den Linksabbiegefahrstreifen aus der Casparistraße in die Hagenbrücke zurückzubauen, die Casparistraße im Bereich Hagenmarkt niveaugleich auszubauen und somit eine zusammenhängende begehbare Platzfläche zu gewinnen. Über diese Platzfläche wird der Rechtsabbieger in die Hagenbrücke abgewickelt. Diese Fläche soll unter anderem auch dazu dienen, Freisitzflächen und damit neue Aufenthaltsqualität auf dem Hagenmarkt zu ermöglichen.
Aus diesem Grund muss die bestehende Wartefläche für den Busverkehr verlagert werden.
Die Verwaltung sieht den südlichen Streifen des Hagenscharrn hierfür als sehr gut geeignet an, da die Wartebereiche zentral gelegen sind, aber - anders als am derzeitigen Standort am Hagenmarkt - räumlich keine Barrieren darstellen.
Zudem plant die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH einen Neubau der Kanäle, da diese erneuerungsbedürftig sind.
Angesichts dieser Gesamtsituation hat die Verwaltung die Straße überplant.
Ist-Zustand:
Der Hagenscharrn ist eine innerstädtische Verbindungsstraße zwischen Bohlweg und Casparistraße. Die Straße an der Rückseite des Gebäudes der Regierungsvertretung Braunschweig (ehem. Bezirksregierung) hat keine Aufenthaltsfunktion und ist für den motorisierten Verkehr als Einbahnstraße in Fahrtrichtung West (Casparistraße) ausgewiesen. Die Straßenparzellenbreite beträgt ca. 16 m, es sind an der Südseite 19 Schrägparkstände (davon 1 Behindertenparkstand) und an der Nordseite 7 Längsparkstände ausgewiesen.
Planung:
Zukünftig sollen am südlichen Fahrbahnrand zwei Warteflächen für Gelenkbusse entstehen. Um die Einfahrt der Busse von der Casparistraße kommend zu ermöglichen, muss die Fahrtrichtung der Einbahnstraße gedreht werden. Die Einfahrt in die Straße Hagenscharrn wird dem motorisierten Verkehr zukünftig nur noch aus westlicher Richtung (aus der Casparistraße) möglich sein.
In den Einmündungsbereichen zur Casparistraße und zum Bohlweg wird die Bordführung der Gehwege an die neuen Gegebenheiten angepasst. Sämtliche Querungsstellen werden barrierefrei mit taktilen Bodenindikatoren und differenzierten Bordhöhen gestaltet.
Die neue Fahrbahnbreite beträgt gem. den Anforderungen der Feuerwehr (beidseitig anleiterpflichtige Gebäude) 5,50 m. Die Breiten der Gehwege betragen an der Nordseite, die stärker vom Fußverkehr genutzt wird, 2,70 m und an der Südseite 2,50 m.
Der nördliche Längsparkstreifen bleibt erhalten. Die Schrägparkstände auf der südlichen Seite entfallen zugunsten der neuen Buswarteflächen. Der derzeit südlich vorhandene Behindertenparkplatz wird an die Nordseite verlegt.
Als Materialien sind im Gehweg Betonpflaster (30/30); in Parkstreifen und Rinnen Natursteinpflaster sowie Granitbordsteine vorgesehen. Fahrbahn und Buswartefläche sollen in Asphaltbauweise hergestellt werden.
Im Zuge der Sanierung werden zusätzliche Fahrradabstellanlagen geschaffen.
Informationsveranstaltung:
Aus aktuellem Anlass (COVID 19 - Coronavirus) wurde als Infektionsschutzmaßnahme auf eine Informationsveranstaltung für die beitragspflichtigen Anlieger/innen verzichtet. Zu diesen Veranstaltungen werden sonst auch die Mitglieder des Stadtbezirksrates eingeladen, um über die Maßnahme zu informieren. Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke und die Mitglieder des Stadtbezirksrates wurden schriftlich über die Maßnahme informiert und die Möglichkeit der telefonischen Auskunftserteilung wurde angeboten.
Finanzierung:
Die Kosten für die Straßensanierung betragen 230.000 €. Die Straßenausbaumaßnahme ist beitragspflichtig. Der Anliegeranteil für den Hagenscharrn liegt bei 75 % oder 170.000 €. Für die Erstellung der Buswartefläche entstehen den Anliegern keine Kosten.
Die SE|BS trägt vollständig die Kosten für die Leitungserneuerung. Zusätzlich übernimmt die SE|BS innerhalb ihres Leitungsgrabens anteilige Kosten für die Wiederherstellung der Straßenoberfläche.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,1 kB
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