Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die anliegende Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Braunschweig wird beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses wurde auch nicht auf einen Ausschuss gem. § 6 der Hauptsatzung übertragen. Es bleibt daher bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Anlass

 

Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) wurde 2013 erstmals ein Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig erstellt und beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan unterliegt einer Fortschreibung und muss alle fünf Jahre überprüft und ggf. aktualisiert werden. Im Rahmen dieser Fortschreibung wurde eine neue Lärm­kartierung der verschiedenen Lärmemittenten (Straßen-, Straßenbahn- und Flugverkehr sowie Gewerbe) durchgeführt. Mit den aus der Lärmkartierung gewonnenen Informationen wurden „strategische Lärmkarten“ erarbeitet, die aufzeigen, wo im Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger bestehen. Auf dieser Grundlage wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit der Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig fortgeschrieben.

 

Inhalt

 

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation sowie die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um zur Lärmreduzierung bei­zutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken. Entsprechend der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie werden in dem vorgelegten Lärmaktionsplan


  • die Ergebnisse der Lärmkartierung hinsichtlich des daraus abzuleitenden Handlungsbedarfs zur Lärmminderung bewertet,
     
  • die bereits bestehenden, umfangreichen Planungen zur Beeinflussung der Lärmbelastungssituation dargestellt,
     
  • die Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aufbereitet und bewertet,
     
  • aufbauend auf den oben genannten Schritten Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr - der Hauptlärmquelle in Braunschweig - entwickelt und
     
  • Maßnahmenhinweise zu den anderen Lärmquellen (Luftverkehr, Gewerbe, Straßenbahnverkehr) benannt.

 

Die Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung münden in einem 15-Punkte-Maßnahmen­programm, in dem das Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Braunschweig und der anderen betroffenen Baulastträger konkretisiert werden. Zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich. Die ausgewählten Maßnahmen setzen daher an der Hauptlärmquelle Straßenverkehr und in Bereichen, in denen viele Menschen lärmbetroffen sind, an.

 

Der Lärmaktionsplan beginnt mit einer Zusammenfassung, aus der die wesentlichen Aspekte sowie das Maßnahmenprogramm hervorgehen. Eine Erläuterung zum Maßnahmenpaket befindet sich im Kapitel 6.

 

Der Lärmaktionsplan enthält darüber hinaus die weiterhin gültigen Aussagen des Lärm­aktionsplans aus 2013 zu den „ruhigen Gebieten“ in der Stadt Braunschweig. Hierbei handelt sich u.  a. um innerstädtische Grün- und Erholungsflächen, zusammenhängende Naturräume sowie Erholungsachsen (vernetzte erlebbare Erholungsräume), die vor weiterer Verlärmung geschützt werden sollen.

 

Der Lärmaktionsplan ist als Anlage angefügt.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise