Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Im Rahmen des fortschreitenden Ausbaus der Schulkindbetreuung in Braunschweig ist es erforderlich, die mit dem Ausbau einhergehenden ebenfalls gestiegenen Inklusionsbedarfe in den Betreuungsgruppen stärker zu berücksichtigen.

 

Daher werden die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Betreuungsentgelte von Schulkindbetreuungsangeboten ab dem Schuljahr 2020/21 ausschließlich zur Förderung der Inklusion in den Angeboten der Schulkindbetreuung zur Verfügung gestellt.

 

Die Förderpauschalen für die Angebote der Schulkindbetreuung werden entsprechend angepasst.

 

Angestrebter Maßnahmebeginn ist der 1. August 2021.

 

Mit den Mehreinnahmen, die im Schuljahr 2020/21 erzielt werden, soll im Frühjahr 2021 mit einer Fortbildungsoffensive zum Themenkreis „Inklusion in der Schulkindbetreuung“ der Gestaltungsprozess inklusiver Angebotsstrukturen in den Einrichtungen der Schulkindbetreuung initiiert bzw. intensiviert werden.

 

Ergänzend ist eine einmalige Sonderförderung für die Schulkindbetreuungseinrichtungen vorgesehen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem Ratsbeschluss „Sicherung und Ausbau der Schulkindbetreuung“ (DS. 19-11138) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Modell zur Berücksichtigung von Inklusionsplätzen für Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In Braunschweig wird seit 2007 sehr erfolgreich der Weg der Verlagerung der Schulkindbetreuung aus den Horten in und an die Grundschulen beschritten. In dieser Zeit hat sich die Zahl der Schulkindbetreuungsangebote mit derzeit 4.600 Plätzen nahezu verdreifacht. Das Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule wird kontinuierlich ausgebaut. Ziel ist die flächendeckende Einführung.

 

Mit dem weiteren Ausbau der Schulkindbetreuung wird die Notwendigkeit einer Berücksichtigung von Inklusionsbedarfen in dieser Angebotsform immer offensichtlicher. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben für Vorschulbetreuungsangebote und den Schulbetrieb gibt es bisher für die Schulkindbetreuung keine gesetzlich verankerten Möglichkeiten zur gesonderten Unterstützung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.

 

Vor diesem Hintergrund beauftragte der Rat im Zuge der Haushaltsberatungen die Verwaltung mit der Durchführung eines Workshops, bei dem unter Einbeziehung von freien Trägern, Schulen, Elternvertretenden und Fachausschüssen Vorschläge zur Berücksichtigung von Inklusionsbedarfen in der Schulkindbetreuung erarbeitet werden sollten.

 

Bei der Vorbereitung des Workshops, an der neben der Fachverwaltung auch Vertretende aus Jugendhilfe und Politik beteiligt waren, wurde vereinbart, die pädagogischen Aspekte der Inklusion in den Fokus der Veranstaltung zu stellen.

 

Der Workshop selbst fand am 6. März 2020 mit rund 50 Teilnehmenden statt, die mit Beispielen aus der Praxis, Daten der Landesschulbehörde zum Verfahren der Feststellung sonderpädagogischer Unterstützungsbedarfe in Grundschulen und Ergebnissen einer Mitarbeitenden-Befragung zu Aspekten der Ausstattungsqualität im Umgang mit anspruchsvollen Betreuungssituationen zum aktuellen Stand der Schulkindbetreuung informiert wurden.

 

Im zweiten Teil des Workshops wurde in drei Arbeitsgruppen zu den Fragen gearbeitet, in welchen Situationen besonderer Unterstützungsbedarf in den Gruppen besteht, mit welcher Methode unterstützt werden kann und wie diese Unterstützung umgesetzt werden soll.

 

Es wurden folgende Vorschläge entwickelt, die sich insbesondere an Praxiserfahrungen orientieren, dass Kinder mit besonderen Förderbedarfen sehr häufig die Aufmerksamkeit einer Betreuungsperson komplett binden.

 

Dieser Vorgabe soll mit einer Verbesserung der Förderung/Ausstattung der Schulkindbetreuung im folgenden Umfang entsprochen werden:

 

  1. Erhöhung der Gruppenpauschalen für individuelle zweckgebundene Verwendung der Mittel pro Schule + Gruppe + Träger
  1. Basisbetrag für jede Gruppe in H. v. 1.000 Euro

 

  1. Erweiterter Basisbetrag für erhöhte Förderbedarfe („Brennpunktschulen“)

 

  1. Gezielte Fort- und Weiterbildung sowie externe Beratung für die Mitarbeitenden in den Gruppen

 

Es bestand ein grundsätzliches Einvernehmen darüber, nicht nur pauschal finanziell zu fördern, sondern, basierend auf einer Grundausstattung, gezielt und standortbezogen zu agieren.

 

Aus den Ergebnissen des Workshops wurden folgende Maßnahmenvorschläge entwickelt:

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Finanz. Auswirkung pro Jahr

1

Einführung einer Gruppenpauschale zur verbesserten Ausstattung bei erhöhten Betreuungsbedarfen, gestaffelt nach Gruppenstärke und Betreuungsdauer unter besonderer Berücksichtigung von Einrichtungen an Standorten mit besonderen Unterstützungsnotwendigkeiten (Anlage 1)

400.000 € zusätzl. Kosten

2

Fortbildungs- und Fachberatungsangebote für Mitarbeitende zur Begleitung von Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

50.000 € Kosten aus Eigenmitteln 51.43

Summe zusätzl. Kosten

400.000 €

Demgegenüber stehen zu erwartende Einnahmen aus der Erhöhung der Betreuungsentgelte für Angebote der Schulkindbetreuung in Höhe von ca. 400.000 € pro Jahr. Dieser Betrag wurde ebenso wie die Eigenmittel in Höhe von 50.000 € zur Durchführung von Fortbildungs- und Fachberatungsangeboten bei der Anmeldung zum Haushaltsentwurf 2021 durch den FB Kinder, Jugend und Familie berücksichtigt. Aus den genannten Maßnahmevorschlägen ergeben sich keine Personalaufwendungen für die Umsetzung in städtischen Schulkindbetreuungseinrichtungen, die zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts führen würden.

 

Festzuhalten bleibt, dass vor allem die finanzielle Förderung zu Inklusionszwecken den Trägern der Betreuungsangebote ermöglicht, individuell die Bedürfnisse der Mitarbeitenden und Kinder der Gruppen bezüglich der besonderen Herausforderungen durch Inklusion in den Fokus zu nehmen und die Mittel entsprechend einzusetzen.

 

Die im Workshop vielfach geforderte Doppeltzählung der Betreuungsplätze von Kindern mit einem im Rahmen des schulischen Verfahrens festgestellten Unterstützungsbedarf im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung führt aus Sicht der Verwaltung nicht zu signifikanten Effekten (die Maßnahme würde nur 1 % der Betreuungsplätze betreffen).

 

Durch externe Beratung und gezielte Fortbildungsangebote erhalten Mitarbeitende die Möglichkeit, sich im Umgang mit herausfordernden Situationen in der Schulkindbetreuung zu erproben und zu festigen. In diesem Zusammenhang wird die Kooperation mit einem Bildungsträger angestrebt, der seinen Schwerpunkt in der Vermittlung sonderpädagogischer Kompetenzen hat.

 

Der erst zum Schuljahr 2021/22 angestrebte Maßnahmebeginn ist dem Corona-Geschehen geschuldet, das sich kurz nach dem Workshop in seiner bekannten Dynamik mit der Folge entfaltete, dass die Stadtverwaltung prioritär mit der Maßnahmenplanung und –umsetzung im Umgang mit der Pandemie-Lage befasst war. Dies gilt auch für die Träger der Jugendhilfe und die Kooperativen Ganztagsgrundschulen, deren Vertretende im Rahmen des Qualitätszirkels Kooperative Ganztagsgrundschule in die Vorbereitung dieser Vorlage eingebunden waren.

 

Mit einem umfangreichen Fortbildungsangebot zu Fragen der Inklusion in der Schulkindbetreuung sowie einer einmaligen Sonderförderung der Schulkindbetreuungseinrichtungen wird dieses Themenfeld bereits im kommenden Schuljahr in den Fokus der städtischen Förderung genommen.

 

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Anlagen

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