Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12037-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fußweg hinter Kaufland (von der Trakehnenstraße zu Kaufland)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Knobloch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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10.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.10.2019 (19-12037) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.:
Der Fußweg zwischen Trakehnenstraße und Mascheroder Weg, der entlang des Einkaufszentrums verläuft, ist nicht in städtischem Eigentum. Die Reinigung des Weges liegt daher in Verantwortlichkeit des gewerblichen Eigentümers.
Die an das Einkaufszentrum westlich angrenzende Grünfläche befindet sich in städtischem Eigentum. Diese Fläche wird regelmäßig gereinigt: Die Reinigung erfolgt von Dezember bis März im Zwei-Wochen-Rhythmus, von April bis November zweimal pro Woche.
Bei Begehungen am 09.04.2020 und am 20.04.2020 der aufgrund der niedersächsischen Corona-Verordnung gesperrten Spielplätze wurde überprüft, woher die Verschmutzungen kommen könnten. Dabei konnte keinerlei Verschmutzung der Spielplätze festgestellt werden. Allerdings wurden in der Grünfläche, die an dem betreffenden Weg des Einkaufszentrums angrenzt, starke Verunreinigungen mit kleinteiligem Müll (wie z. B. Plastikhandschuhe und Kassenbons) festgestellt, der unmittelbar auf die Herkunft aus dem benachbarten Einkaufszentrum hindeutet.
Zu Frage 2.:
Da die Reinigung des betreffenden Weges nicht in städtischer Zuständigkeit liegt und davon ausgegangen werden kann, dass die Verschmutzungen größtenteils durch die Kunden des Einkaufszentrums verursacht werden, sieht die Verwaltung die Verantwortung beim Eigentümer des Einkaufszentrums, seine Kunden darauf hinzuweisen, dass der Abfall richtig entsorgt wird.
