Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13567-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit dem Hochwasserschutzkonzept wurde für das gesamte Stadtgebiet eine verlässliche Beurteilungsgrundlage für mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschaffen. Anhand von objektiven, nachvollziehbaren Kriterien wurden die untersuchten Maßnahmen in eine Prioritätenfolge gebracht. Die städtischen Ressourcen können so zielgerichtet auf die wirksamsten Maßnahmen gelenkt werden.

 

Da die Beschaffung eines Sandsackersatzsystems für die Innenstadt bereits angelaufen ist, wird der Hochwasserschutz für Stöckheim im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen im kommenden Jahr mit erster Priorität in die weitere Planung gehen.

 

Da bei der Ausplanung die Flächenverfügbarkeit und weitere Ansprüche an die Baumaßnahme ermittelt werden müssen und noch ein wasserrechtliches Planverfahren durchzuführen ist, hängt der Zeitplan von den im Planungsprozess zu bewältigenden Hindernissen ab. Die bauliche Umsetzung soll unmittelbar an die Planung anschließen.

 

Der Stadtbezirksrat wird dabei eingebunden werden.

 

Maßnahmen mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner 1 - wie die beiden Hochwasserschutzmaßnahmen in Leiferde - werden entsprechend dem Hochwasserschutzkonzept zugunsten der vorrangigen Maßnahmen (Stöckheim) vorerst zurückgestellt und erst später näher betrachtet.

 

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