Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13689-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen der Stadt Braunschweig und der Nibelungen Wohnbau GmbH war abgestimmt, dass die Niwo das Grundstück Thunstraße 15 vor einem Verkauf an die Stadt Braunschweig vollständig von allen baulichen Anlagen beräumen lässt. Hierzu gehören neben den oberirdisch sichtbaren Gebäudeteilen auch alle im Boden befindlichen Fundamente, Grundmauern etc. Da sich die Zuwegung an der Alten Schule Thune auf dem Grundstück direkt am Gebäude befand, musste diese zwangläufig entfernt werden, um die nötige Baufreiheit zur Beräumung des Grundstücks und der teilweise darunterliegenden Gebäudefundamente mit dem hierfür erforderlichen schweren Abrissgerät zu schaffen. Da die Nachnutzung des Grundstücks bereits absehbar ist, ist eine temporäre Wiederherstellung der zukünftig nicht mehr genutzten Zuwegung wirtschaftlich nicht vertretbar. Die in diesem Bereich vorhandenen und auch für die Eltern der Kita-Kinder nutzbaren PKW-Einstellplätze blieben im Rahmen der Abrissarbeiten in Lage und Anzahl vollständig erhalten, so dass hieraus keine Notwendigkeit zum Parken vor dem Feuerwehrgebäude abzuleiten und zu rechtfertigen ist.

 

Zu 2.: Die Unterzeichnung des Kaufvertrages ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Zu 3.: Die Planungen zur Neugestaltung des Grundstücks sind kurzfristig in die Arbeitsplanung der Hochbauverwaltung aufgenommen worden. Anschließend wird die Ausschreibung aller benötigten Bauleistungen erfolgen. Unter Beachtung des anzuwendenden öffentlichen Vergaberechtes wird sofern entsprechende Angebote eingehen - eine Vergabe aller Leistungen bis Ende des 3. Quartales 2020 möglich sein.

 

Die Bauausführung erfolgt im direkten Anschluss, so dass die Einstellplätze, insofern keine winterwitterungsbedingten Verzögerungen eintreten, bereits zum Jahresende zur Verfügung stehen können.

 

 

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