Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13884

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Ausbaukonzept der Erschließungsstraßen im Bereich Wenden Süd-West entsprechend der Anlage 1 wird zugestimmt.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 (1) NKomVG i. V. mit § 16 (1) Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Planung von Erschließungsstraßen um eine Planung von Straßen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirksrat hinausgeht.

 

Anlass

Im Stadtteil Wenden ist im südwestlichen Quartier (siehe Anlage 1) die Sanierung der Straßen und der Niederschlagswasserentwässerung erforderlich. Dazu sollen ab 2021 sämtliche vom Kanalbau betroffenen Erschließungsstraßen überplant und grundsaniert werden. Gegenstand dieser Vorlage ist das Gesamtkonzept, nicht die Detailplanung einzelner Straßen. Diese werden jeweils in separaten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.

 

Planungsbereich

Der Planungsbereich umfasst die in der Anlage farbig markierten Straßen bzw. Straßenabschnitte.

 

Zielsetzung

Für das gesamte Quartier, in dem Wohnnutzung überwiegt, jedoch auch Gewerbebetriebe (Im Steinkampe) ansässig sind, ist ein Konzept erstellt worden, in dem aufgrund der Nutzungen und der vorhandenen Straßenparzellenbreite die Anordnung von Straßen mit Gehwegen oder verkehrsberuhigten Bereichen vorgeschlagen werden. Diese flächenhafte Verkehrsplanung wird zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass die Straßenplanungen abschnittsweise konkret erfolgen können und Einmündungs- sowie Kreuzungsbereiche zielorientiert überplant werden können.

 

Planungskonzept

Das Konzept (Anlage 1) zielt grundsätzlich auf gute Erreichbarkeit des Quartiers ab. Ein weiteres grundsätzliches Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

In der Anlage sind alle Straßen, die verkehrsberuhigt ausgebaut werden sollen, blau gekennzeichnet. Bei den Planungen der verkehrsberuhigten Bereiche wird ein großes Augenmerk auf der Aufenthaltsfunktion der Straße, dem Parkraum und den Baumstandorten liegen. Die Aufenthaltsqualität in den Mischverkehrsflächen wird dadurch gesteigert. Die Parkflächen im öffentlichen Raum werden eindeutig und dauerhaft erkennbar geplant.

 

Die übrigen Straßen werden weitgehend beidseitig mit ausreichend breiten Gehwegen ausgestattet, sie sind in der Anlage rot gekennzeichnet. Auch hier ist es möglich, bepflanzten Straßenraum zu integrieren.

 

Die Schnittstellen zwischen den Bereichen sollen immer platzartig verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Das reduziert das Geschwindigkeitsniveau auch in den Straßen mit Gehwegen.

 

Maßgebliche Gründe für die Wahl eines verkehrsberuhigten Bereiches oder einer Straße mit Gehwegen für die einzelnen Straßen sind folgende gewesen:

 

  • Lage im Erschließungsnetz
  • Beschränkung der Länge von verkehrsberuhigten Bereichen (reduzierte Akzeptanz der geringen Geschwindigkeit bei großen Längen)
  • zur Verfügung stehende Breiten der Straßenraumparzellen

 

 

Realisierung und Finanzierung

Die Umsetzung des Konzeptes ist ab 2021 geplant und wird Straße für Straße erfolgen. Die Reihenfolge des Ausbaus der Straßen ist sehr stark vom Entwässerungskonzept abhängig, da für Teilbereiche des Planungsbereiches erst eine Vorflut geschaffen werden muss.

Die Finanzierung wird im Rahmen der Beschlussvorlagen zu jeder einzelnen Straße dargestellt. Die Maßnahmen unterliegen der Straßenausbaubeitragspflicht.
 

 

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Anlagen

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