Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14039

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit Mitte Juli gibt es in Braunschweig E-Scooter. An vielen Stellen in der Innenstadt ist zu beobachten, dass sie mitten auf dem Gehweg abgestellt werden, wo sie Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen behindern und im Dunkeln sogar ein gefährliches Hindernis für diese darstellen. Konkret erreichte uns aktuell die Beschwerde eines Rentners, der in der Dunkelheit über einen quer auf dem Gehweg liegenden E-Scooter stürzte.
Die Verwaltung hatte ja bereits in der zugehörigen Beschlussvorlage (Ds. 19-11982) eingeräumt: "Grundsätzlich kann es schwierig werden, dass Parken bei einem stationslosen (free-floating) System zu beeinflussen."
Deswegen sei das der Vorlage anhängende Qualitätsagreement zwischen Anbietern von E-Scootern und der Stadt erstellt worden. Dort heißt es unter § 3 Abstellorte:

"[…] Darüber hinaus stellt der Anbieter sicher, dass die Fahrzeuge nicht ungeordnet auf Gehwegen und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. […] Der fließende Verkehr (insbesondere Fußgänger) muss zu jederzeit uneingeschränkt ermöglicht werden. […] Zur Ordnung der Elektrokleinstfahrzeugen [sic] können gekennzeichnete Bereiche oder Verleihstationen an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden."

Außerdem heißt es auf der Seite der Stadt:

"Elektrokleinstfahrzeuge sind so zu parken, dass Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Auch ein mögliches Umkippen ist vorzubeugen. Des Weiteren ist das Abstellen der Fahrzeuge in den Parkverbotszonen sowie an folgenden Orten in Braunschweig untersagt:

  • Fußgängerzonen (sofern nicht anders Ausgeschildert)
  • Grünanlagen und Parks
  • Öffentlichen Fahrradabstellanlagen (z. B. Fahrradbügel)
  • Zufahrten, Ein- und Ausgänge sowie Rangierbereiche des öffentlichen Verkehrs
  • Gehbereiche, insbesondere mit Blick auf die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende (abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen) und auch Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen
  • Überquerungsstellen (z. B. Aufstellflächen an Ampeln und Fußgängerüberwegen)"

https://www.braunschweig.de/leben/stadtplan_verkehr/e-mobilitaet/elektrokleinstfahrzeuge.php


Dies vorausgeschickt, fragen wir:

1. Wie kontrolliert die Stadt die Einhaltung der Gebote, die das sachgemäße Abstellen und die sachgemäße Nutzung der E-Roller regeln bzw. wie stellt sie sicher, dass diese Gebote eingehalten werden?

2. Haftet die Stadt für etwaige Schäden oder Verletzungen durch unsachgemäß abgestellte E-Roller oder stellt sie sicher, dass die Verursacher bzw. die Verantwortlichen für entstandene Schäden oder Verletzungen haften?

3. Sind ZOD und/oder Polizei darauf eingestellt, dass mit der Kontrolle von Verstößen ein erheblicher Aufgabenbereich neu auf sie zukommt?

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise