Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14041

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Sachverhalt

Sachverhalt:

An mehreren Stellen des im November 2018 verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) wird darauf verwiesen, dass für die weitere Stärkung der Innenstadt unter anderem eine Aktualisierung des Zentrenkonzepts Einzelhandel – kurz Zentrenkonzept – notwendig ist. So wird u.a. in Maßnahme 3.1 von Rahmenprojekt 7 (Braunschweigs starke Mitten, S. 48 im ISEK) beschrieben, dass in den Jahren 2018 und 2019 mit einer weiteren Aktualisierung begonnen werden sollte. Das Zentrenkonzept war 1989 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen worden. Es wurde zuvor von der Verwaltung in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Arbeitsausschuss Innenstadt (AAI), und dem Unternehmerverband Einzelhandel (UVE) erarbeitet. Das Zentrenkonzept verfolgt seit jeher das Ziel, die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Innenstadt dadurch zu stärken, dass hier die höchste Kaufkraftbündelung stattfindet.

Aktualisierungen des Zentrenkonzepts hatte es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, um angemessen auf aktuelle Entwicklungen unter anderem bei den Sortimentslisten reagieren zu können. Hauptargumente für die im ISEK verankerte Aktualisierung des Zentrenkonzepts sind die Aufwertung der Innenstadt, die Stärkung der Versorgungsfunktion der Nahversorgungszentren und die behutsame Entwicklung des zentrenverträglichen, großflächigen Einzelhandels.

Die aktuellen Entwicklungen aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie haben die Notwendigkeit für eine Aktualisierung vor allem zur Stärkung unserer Innenstadt noch einmal deutlich ansteigen lassen. Sie ist sicherlich kein Allheilmittel, aufgrund der positiven Erfahrungen in den vergangenen Jahrzehnten aber sicherlich ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Innenstadt auch in schwierigen Zeiten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungstand der Aktualisierung für das Zentrenkonzept, welche planerischen Tätigkeiten wurden bereits durchgeführt?

2. In wie weit sind die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der weltweiten Corona-Pandemie dabei bereits berücksichtigt?

3. Wann soll die Aktualisierung des Zentrenkonzepts zum Beschluss vorliegen, so dass die Ziele schnellstmöglich realisiert werden können?

 

 

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