Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12903-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Blühstreifen und Blumenwiesen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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15.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.02.2020 (20-12903) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich können überall im Stadtgebiet Blühwiesen angelegt werden.
Bei der Anlage von Blühwiesen muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine ökologisch wertvollen Flächen umgestaltet werden. Besonders Brachflächen und extensiv gepflegte Grünflächen zeichnen sich durch eine weitgehend standortangepasste und heimische Flora aus, die in der Regel eine ausgeprägte Naturnähe aufweisen und einen wichtigen Lebensraum für die heimische Insektenwelt darstellen.
Für die Anlage von Blühwiesen sind vielmehr gärtnerisch intensiv gepflegte Grünanlagen geeignet, die sich durch Artenarmut auszeichnen. So sind insbesondere Scherrasenflächen oder auch Flächen mit gebietsfremden Pflanzenarten den naturnahen Flächen für eine Umgestaltung vorzuziehen.
In der Vergangenheit wurden im Stadtbezirk bereits an mehreren Stellen Blühwiesen angelegt. Im Einzelnen waren dies die Standorte Ecke Rautheimer Straße/Braunschweiger Straße, Helmstedter Straße, Zur Wabe und Kreisverkehr Erzberg. Es ist geplant, auch künftig weitere Blühwiesen im Stadtbezirk Südstadt-Rautheim-Mascherode anzulegen. Genaue Standorte stehen jedoch noch nicht fest.
Zu Frage 2:
Die bei Blühflächen angewandten Pflegekonzepte entsprechen in der Regel den Empfehlungen der Saatguthersteller je nach verwendeter Saatgutmischung. Die Pflege kann daher sowohl als einmalige Mahd im Winter aber auch als zweimalige Pflegegänge im Spätsommer und Herbst erfolgen. Nach einer kurzen Liegezeit wird das Schnittgut aufgenommen und abgefahren.
Neben der Neuanlage von Blühwiesen werden zur Förderung der Artenvielfalt der heimischen Fauna im gesamten Stadtgebiet auch bestehende Rasenflächen durch gezielte Pflegemaßnahmen zu artenreichen Wiesenflächen umgewandelt. Durch eine langjährig angelegte ökologische Wiesenmahd können sich in den artenarmen Scherrasenflächen Wildkräuter ansiedeln und etablieren. Dazu sind gezielte Pflegemaßnahmen erforderlich, die sich auf den Zeitpunkt und auf den Maschineneinsatz im Zuge der der Mahd beziehen. So werden Bereiche für die ökologische Wiesenmahd lediglich zweimal jährlich mit einem Balkenmäher gemäht. Das Mähgut wird nach kurzer Liegezeit vollständig aufgenommen, um eine Abmagerung der Fläche zu bewirken.
Zu Frage 3:
Verschiedene Saatguthersteller bieten in der Regel spezielle mehrjährige Wildblumen-Mischungen als Nahrungsquelle für Insekten an. Die Angebote gelten gleichermaßen für öffentliche und private Kunden.
Bei der Auswahl des Saatgutes ist es entscheidend, dass das Saatgut auf die entsprechenden Standortverhältnisse hinsichtlich Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit, Lichtverhältnisse etc. anpasst ist. Die Saatguthersteller stellen neben den Standardmischungen auch auf die spezifischen Standortverhältnisse angepasste Saatgutmischungen zusammen. Auch spezifische Mischungen zu bestimmten Zielvorgaben, z. B. besonders insektenfreundliche Mischungen oder ein- bzw. mehrjährige Mischungen, können individuell zusammengestellt werden.
Zum Schutz der Ökosysteme und zur Vermeidung von Florenverfälschungen dürfen nach § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in der freien Natur nur Saaten mit gebietseigener Herkunft, also Pflanzen oder Saatgut, die ihren genetischen Ursprung in der jeweiligen Region haben, verwendet werden. Seit dem 1. März 2020 ist das Ausbringen von nicht-gebietseigenem Material nur noch mit Genehmigung der Naturschutzbehörden möglich.
