Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13930
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung an der Kreuzung Möncheweg/Alte Kirchstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Anhörung
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15.09.2020
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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16.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Straße „Alte Kirchstraße“ um eine Straße mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass
Die Kreuzung Möncheweg/Alte Kirchstraße mit abknickender Vorfahrt in Kombination mit der teilweise eingeschränkten Sicht für die Autofahrer ist insgesamt ein unübersichtlicher Knotenpunkt. Zusätzlich queren an dieser Stelle viele Radfahrer und Fußgänger - insbesondere auch Schulkinder - die Fahrbahn. Aus diesem Grund soll die Kreuzung sicherer gestaltet werden und das heutige Geschwindigkeitsniveau gesenkt werden.
Eine Planungsidee war von der Verwaltung mit DS 20-12673 vorgestellt worden. Für diesen umfassenden Umbau stehen aber keine Ressourcen zur Verfügung. Vertreter des Stadtbezirksrates 213 haben in einem Ortstermin darum gebeten, die Maßnahmen kurzfristig, zunächst provisorisch, dennoch umzusetzen.
Planung
Mit der nachfolgend beschriebenen Planung wird eine Geschwindigkeitsreduzierung im Kreuzungsbereich erreicht, die zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer führt.
Die Kreuzung wird zur einer „normalen“ Kreuzung ohne abknickende Vorfahrt ummarkiert. Zusätzlich werden die Fahrbahnflächen auf das notwendige Maß beschränkt. Dadurch werden die Kreuzung und die Verkehrsführung deutlich übersichtlicher.
Die Planung kann kurzfristig umgesetzt werden und behindert keine weiterführenden Planungen für einen möglicherweise späteren Umbau der Kreuzung.
Informationsveranstaltung
Auf eine Bürgerinformation wurde aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen verzichtet. Mit dieser Planung reagiert die Verwaltung auf den im Ortstermin verdeutlichten Wunsch.
Finanzierung
Die Markierung von Sperrflächen und das Aufstellen von Beschilderung ist über den Dienstleistungsvertrag mit der Firma BELLIS gedeckt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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