Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13927

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Sanierung des uferbegleitenden Steges am Nordufer des Südsees wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der Sanierung des uferbegleitenden Steges am Nordufer des Südsees in den überbezirklichen Grünanlagen handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wäre nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen worden. Mit Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist diese Übertragung durch Änderung der Hauptsatzung jedoch bis zum 01.10.2020 entfallen. Es bleibt daher bei der Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Das Südseegebiet ist ein beliebtes Naherholungsgebiet im Süden von Braunschweig. In den Randbereichen des Sees befinden sich verschiedene Steganlagen, die von unterschiedlichen Nutzergruppen beansprucht werden. Für zwei der Steganlagen obliegt der Verwaltung die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. Dabei handelt es sich um die Steganlage im Bereich des Südufers, welche das Ost- mit dem Westufer verbindet und die uferbegleitende Steganlage am Nordufer. Die Steganlage bildet eine uferseitige Verbindung zwischen dem östlichen und westlichen Hauptweg.

 

Zur Steganlage am Nordufer gab es bereits am 19. Mai 2019 mit der DS 19-10832 eine Anregung des Stadtbezirksrates, einwandfreie Bänke in diesem Bereich vorzuhalten bzw. zu errichten. Mit Stellungnahme der Verwaltung vom 18. Juni 2019 erging die Antwort, dass die Bänke kurzfristig nicht ersetzt würden, da mittelfristig die gesamte Steganlage saniert würde.

Nunmehr hat die Verwaltung die notwendige Vorplanung zur Sanierung der Steganlage abgeschlossen.

 

Derzeit ist der gesamte Steg als Holzkonstruktion inkl. hölzerner Pfahlgründung konzipiert. Schäden sind nahezu in allen Bauteilen vorhanden: Verwitterungsschäden an den Tragpfählen und Konstruktionshölzern, Verwitterungsschäden und Verschleißerscheinungen an den Deckbohlen sowie Hebungen im Wurzelbereich der kapitalen Trauer-Weide am westlichen Stegrand.

 

Technisch betrachtet ergeben sich in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen unterschiedliche Wasserstände und Wassergehalte mit negativen Auswirkungen auf die Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Holzkonstruktion. Dies ist am Schadbild in unterschiedlichen Bereichen der Stegkonstruktion deutlich sichtbar. Das Holz ist an den meisten Stellen stark angegriffen oder sogar komplett verrottet.

 

Die Hebungen im Wurzelbereich der Weide tun ihr Übriges. Aktuell zeigt sich vor Ort ein konträres Bild: die Weide hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt und eine der nördlichen Hauptwurzeln hebt zwischenzeitlich die Stegkonstruktion an, sodass in der Fortentwicklung sogar mit weiteren Unfallgefahren durch größer werdende Werfungen zu rechnen ist. Das ist weder für den Baum noch für den Steg oder die Erholungsuchenden eine wünschenswerte Situation.

 

Bereits im Jahr 2018 musste eine Verweilplatz aus Verkehrssicherungsgründen entfernt werden, da auch hier die Fäulnis in die Tragbalken eingedrungen war. Mit der Entfernung der Verweilzone verschwand auch eine der drei Sofabänke in diesem Bereich.

 

Unter Berücksichtigung der vorhandenen eklatanten Verschleißerscheinungen an der Steggrundkonstruktion verbunden mit der Verkehrssicherungspflicht der Verwaltung soll die komplette Steganlage zurückgebaut werden und durch einen neuen Steg ersetzt werden. Dabei werden folgende Planungsparameter berücksichtigt: Anpassung der neuen Steganlage an die vorhandene Höhensituation an den Übergängen zu den bestehenden Wegen, Profilierungsarbeiten der Stegtrasse, Anordnung neuer Rammpfähle außerhalb der Wasserfläche, Verlängerung des Deckbelages am wasserseitigen Rand über den Uferrand hinaus.

 

Ebenso sollen wieder drei neue Ruhezonen auf der wasserabgewandten Seite des Sees mit Sitzmöglichkeiten entstehen.

 

Mit der baulichen Anpassung sollen die Mindestanforderungen an den konstruktiven Holzschutz an die Konstruktionselemente und eine natürliche Belüftung gewährleistet werden. Die Planung für den Ersatzneubau ist eine angepasste Anordnung der Tragpfosten außerhalb der Wasserfläche. Damit der seeseitige Wasserrand des Steges bis zur Wasserkante reicht, wird die Tragkonstruktion ausgekragt. So entsteht immer noch der Eindruck, als würde der Steg über dem Wasser liegen. Konstruktiv wird der Steg aus Rammpfählen, Querspangen, Lagerhölzern und dem Bohlen-/Deckbelag aufgebaut sein. Die Tragelemente (Pfähle und Querspangen) werden aus Stahl gefertigt. Die Nutzungsdauer liegt deutlich höher als bei Holzbaustoffen und wird mit ca. 30 Jahren angegeben. Für Lagerhölzer und Bohlenbelag soll Naturholz verwendet werden. In Abwägung zwischen Kosten, Dauerhaftigkeit und Nutzen hat sich die Verwaltung für Douglasie entschieden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer liegt hier bei 12 - 15 Jahren. Im Falle einer notwendig werdenden Sanierung des Deckbelages kann der neue Belag auf die haltbare Metallkonstruktion aufgelegt werden, ohne die gesamte Tragkonstruktion erneuern zu müssen.

 

Der Verlauf der Steganlage mit Anschlüssen an die vorhandenen Wege sowie Konstruktionsdetail sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Die Kosten für den Ersatzneubau der uferbegleitenden Steganlage des Nordufers betragen ca. 115.000 €.

 

Haushaltsmittel stehen im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport in ausreichender Höhe zur Verfügung.


 

 

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