Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13904

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Gremienmitteilung Nr. 18-09035 vom 12.09.2018 wurde erstmals über die Thematik Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Baugenehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung berichtet und die rechtlichen Grundlagen dazu erläutert.
 

Das im März 2018 von der Verwaltung beauftragte Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes um die Betriebsbereiche der Störfallbetriebe BS│Energy, BS│Netz und VW liegt nunmehr vor und bildet die Grundlage sowohl für künftige Bauleitplanverfahren als auch Baugenehmigungsverfahren, die für konkrete, schutzbedürftige Nutzungen (z. B. Schulen, große Wohnbauvorhaben oder öffentlich genutzte Gebäude) im Umfeld (Achtungsabstand) der oben genannten Störfallbetriebe durchgeführt werden.

 

Vorhandene Nutzungen werden durch die Feststellungen des Gutachtens nicht tangiert, unabhängig von ihrer Schutzbedürftigkeit, da die Vorschriften nicht die Entzerrung vorhandener

Gemengelagen zum Ziel haben.


Im Rahmen des Gutachtens wurden zunächst die störfallrelevanten Stoffinventare der Betriebsbereiche durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt benannt. Diese hat der beauftragte Gutachter den Gefahrenfeldern Freisetzung von Atemgiften, Bränden und Explosionen zugeordnet und unter Berücksichtigung der jeweiligen stoffbezogenen Betriebsbeschreibung (Stoff, Standort der technischen Anlagen bzw. Lagerflächen) eine Beurteilung hinsichtlich der einzelnen Gefahrenfelder vorgenommen.


Im Einzelnen ergeben sich bei den maßgeblichen Szenarien Freisetzung, Brand und Explosion folgende angemessene Sicherheitsabstände ab Freisetzungsort des jeweiligen

Störfallstoffes:
 

BS│ENERGY, BS│Netz (siehe Anlage 1, Lageplan):

Ammoniak 300 m

Heizöl 120 m

Erdgas nicht relevant, da innerhalb der o. g. angemessenen Sicherheitsabstände


VW (siehe Anlage 2, Lageplan):

Acetylen 30 m

Ammoniak (kleine getrennte Einheiten) 30 m

Chromsäure 30 m

Flüssiggas (Propan) 110 m

Formiergas 70/30 20 m

Dieselkraftstoffe bzw. Heizöl EL 70 m

Brandereignis im Chemikalienlager 20 m


Der angemessene Sicherheitsabstand um die Betriebsbereiche von BS│ENERGY und BS│Netz beträgt damit 300 m (Ammoniakanlage) und schließt den angemessenen Sicherheitsabstand bzgl. der Heizöltanks und des Erdgastanks praktisch mit ein.


Der angemessene Sicherheitsabstand um den Betriebsbereich von VW beträgt 110 m (Flüssiggas) und 70 m (Heizöl/ Dieselkraftstoff). Die angemessenen Sicherheitsabstände für Acetylen, Ammoniak und Chromsäure liegen innerhalb dieser Sicherheitsabstände bzw. vollständig auf dem Betriebsgelände. Wie sich aus dem Lageplan (Anlage 2) ergibt, gehen die angemessenen Sicherheitsabstände nur geringfügig über das Werksgelände hinaus.


Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat die Plausibilität des Gutachtens

bestätigt. Bauvorhaben für schutzbedürftige Nutzungen, die außerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände um die Störfallbetriebe liegen, stehen damit keine störfallrechtlichen Hindernisse entgegen.

 

Für das umfassende Gutachten, das zur Ermittlung der angemessenen Sicherheitsabstände

um fünf weitere Störfallbetriebe im nördlichen Stadtgebiet vom Baudezernat beauftragt wurde, ist die Abstimmung mit dem GAA Braunschweig noch nicht abgeschlossen.


 

 

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Anlagen

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