Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14045

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Thema „Rente für die Freiwillige Feuerwehr“ war zuletzt in der Sitzung des Feuerwehr-ausschusses am 11. Dezember 2019 angesprochen worden. Die Verwaltung hatte zugesagt, den Sachverhalt zu recherchieren und dem Ausschuss zu berichten.

 

Bei der sog. „Feuerwehrrente“ handelt es sich um einen Baustein, der das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr attraktiver machen soll.

 

Dieser Baustein wird sowohl im Abschlussbericht „Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels“ des Nds. Ministerium für Inneres und Sport aus dem Jahr 2010[1] als auch im Bericht „Einsatzort Zukunft“ der Strukturkommission des Innenministeriums aus Mai 2019[2] erwähnt und vom Land Niedersachsen bewertet.

 

In dem Bericht aus 2019 wird u.a. darauf hingewiesen, dass das Bundesland Thüringen eine entsprechende Feuerwehrrente im Brandschutzgesetz festgeschrieben hat. Danach entrichten das Land und die kommunalen Aufgabenträger in gleicher Höhe monatliche Beiträge für die Angehörigen der Einsatzabteilung (z.Zt. insgesamt 12 €) bei dem Kommunalen Versorgungsverband Thüringen.

 

Das Land Niedersachsen positioniert sich in dem Bericht aber auch sehr deutlich:

 

„Es erscheint fraglich, ob die verfolgten Ziele der Ehrenamtsförderung durch Einführung einer Feuerwehrrente als persönliche finanzielle Förderung für den langjährigen aktiven Feuerwehrdienst tatsächlich erreicht werden können. Sicherlich stellt die Feuerwehrrente eine besondere Form der Anerkennung dar, aber im Vergleich zu den bereits erfolgreich umgesetzten und den vorgeschlagenen neuen Maßnahmen fällt die Kosten-Nutzen-Relation besonders ungünstig aus. […] Die Einführung einer Feuerwehrrente kann in besonders belasteten Regionen einen Beitrag zur Sicherstellung des Brandschutzes leisten. Ob und in welchem Umfang eine Feuerwehrrente heute schon umgesetzt werden soll, kann jeder Träger des Brandschutzes eigenverantwortlich entscheiden. Um aber eine einheitliche und gerechte Lösung für alle Angehörigen der Feuerwehren in Deutschland unabhängig von den finanziellen Randbedingungen der jeweiligen Regionen erreichen zu können, wäre eine Anerkennung des besonderen ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren durch Berücksichtigung bei der Rentenberechnung durch Gewährung von zusätzlichen Rentenpunkten zielführend. Hierfür ist eine Entscheidung auf Bundesebene notwendig.“ („Einsatzort Zukunft“ Abschlussbericht der Strukturkommission des Innenministeriums, Kapitel 6.1.5 Feuerwehrrente)

 

Diese Einschätzung wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt.

 

Die Einführung einer mit der Landeslösung aus Thüringen vergleichbaren Feuerwehrrente mit einem Beitrag von 12 € pro Monat und Mitglied würde bei 1200 aktiven Einsatzkräften der Feuerwehr Braunschweig ohne Berechnung des Verwaltungsaufwandes Kosten in Höhe von über 170.000 € pro Jahr verursachen.

 

Die Beiträge müssten in einen privaten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Bei der aktuellen Lage am Finanzmarkt ist nicht zu erwarten, dass sich aus den gezahlten Beiträgen später eine attraktive Zusatzrente entwickelt. Die im zitierten Abschlussbericht prognostizierten Erträge von 50 € bis 70 € je Mitglied erscheinen vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen eher zu optimistisch.

 

Ist-Situation bei der Feuerwehr Braunschweig

 

Für die Wertschätzung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements hat die Stadt Braunschweig bereits im Jahr 2018 eine Prämie für die langjährige Mitgliedschaft in die Entschädigungssatzung der Feuerwehr Braunschweig aufgenommen.

 

Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erhalten einmalig

 

für 10 Jahre Mitgliedschaft  100,00 €

für 20 Jahre Mitgliedschaft  150,00 €

für 30 Jahre Mitgliedschaft  200,00 €

für 40 Jahre Mitgliedschaft  250,00 €

 

Für die Auszahlung dieser Prämien werden derzeit ca. 15.000 € pro Jahr benötigt.

 

Die aktuelle Planung der Aufnahme einer Aufwandsentschädigung für 50-jährige Mitgliedschaft, die durch die Anhebung der Altersgrenze bei der letzten Novellierung des NBrandSchG jetzt möglich ist, ist in die vorliegenden Bewertungen noch nicht mit eingeflossen. Der finanzielle Mehraufwand wird jedoch gering sein.

 

Bewertung durch die Verwaltung

 

Eine „Feuerwehrrente“ wird in breitem Konsens im Land Niedersachsen als nicht hinreichend wirksam erachtet. Insbesondere ist die Stadt Braunschweig im Zusammenhang mit einem möglichen Mangel an Mitgliedern der ehrenamtlichen Feuerwehr nicht als besonders belastete Region zu bewerten. Die Mitgliederzahlen sind in den letzten 10 Jahren sehr stabil und steigen sogar leicht an.

 

Die Zielgruppe junger Menschen zwischen 20 und 30 Jahren wird eine Zusatzrente in unbekannter Höhe jedoch aller Voraussicht nach nicht als prioritären Entscheidungsgrund für eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr annehmen.

 

Die Verwaltung sieht daher aus den o. g. Erwägungen, auch vor dem Hintergrund einer nach wie vor angespannten Haushaltssituation, von einer Weiterverfolgung des Themas ab.
 

 


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