Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13935
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Spielplatz Tilla-von-Praun-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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Entscheidung
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08.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Sinne der Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Umgestaltung des Spielplatzes Tilla-von Praun-Straße um eine bezirkliche Anlage im Sinne des § 93 Abs. (1) 1 NKomVG sowie um eine investive Maßnahme und damit um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Stadtbezirksrates.
In Rahmen der Regelkontrollen durch die städtische Baukolonne zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf städtischen Spiel- und Bewegungsflächen wurde Ende 2018 festgestellt, dass eines der beiden Großspielgeräte (Spielschiff) auf dem Spielplatz Tilla-von-Praun-Straße in relevanten statischen Bereichen abgängig ist. Da das betreffende Gerät wirtschaftlich nicht zu reparieren war, wurde es komplett demontiert und sollte im Rahmen einer Ersatzbeschaffung im Frühjahr 2019 ersetzt werden. Im Frühjahr 2019 folgte dann die Meldung der städtischen Baukolonne, dass auch das zweite Großspielgerät (Turmanlage) nicht mehr zu halten sei und spätestens 2020 entfernt werden muss. Daraufhin wurde verwaltungsintern beschlossen, auf dem Spielplatz umfangreichere Ersatzvornahmen der Großspielgeräte durchzuführen.
Im Rahmen der durch die Verwaltung beauftragten Spielraumanalyse wurden für diesen Spielplatz von dem externen Planungsbüro hohe Wertigkeitspunkte in den Kategorien Erreichbarkeit (Barrierefreiheit), Vielfalt (z. B. differenzierte Raumbildung) und Sicherheit vergeben. Dies sind ideale Voraussetzungen für eine inklusive Spielplatzgestaltung. Den Inklusions-Gedanken hat die Verwaltung dann bei der Auswahl der Spielgeräte und der technischen Gestaltung zusätzlicher Wegebereiche berücksichtigt. Insgesamt bleibt die Grundstruktur der bisherigen Spielplatzanlage aber erhalten.
Ein inklusiver Spielplatz sollte kleine und große bzw. jüngere und ältere Nutzer/innen sowie Personen mit und ohne Beeinträchtigung in ihrer Entwicklung und in ihren persönlichen Interessen und Fertigkeiten stärken, indem verschiedene Sinneserfahrungen angeboten und zugleich motorische Herausforderungen in verschiedenen Abstufungen ermöglicht werden.
Folgende Gestaltungsschwerpunkte wurden gesetzt:
- Spielgeräte: Es wurden Spielgeräte ausgewählt, die unterschiedliche Altersgruppen ansprechen und Ihre motorische Entwicklung und Gleichgewichtssinn fördern, wie: Nestschaukel (Bestand), Wippe, Kletterturm-Rutschen-Kombi (3+) und eine Kletter-Parcours-Anlage (6+)
- Wegeführung: Die vorhandene Pflasterung lässt bereits schon jetzt eine gute Erreichbarkeit bzw. Befahrbarkeit zu. Ergänzt wurde ein farbiger Weg aus EPDM (Kunststoff-Belag zugleich auch Fallschutz), der nicht nur zur Schaffung von Spielräumen und aus gestalterischen Gesichtpunkten so geplant wurde, sondern zusätzlich die Erreichbarkeit aller Spielgeräte und Spielbereiche ermöglicht (Bezugnahme auf den Gedanken der Inkusion). Schon allein das Belaufen seines weichen Belages stellt ein Kontrast und eine angenehme Sinnesreizung dar. Außerdem sollte der bestehende Tunnel, integriert in einen Spielhügel, mit einbezogen werden. Zugleich fördert die neue Wegeführung auf dem Spielplatz eine Orientierung zu den angebotenen Spielarealen, welche zusätzlich das „autonome Spielen“ fördert.
- Spielbereiche: Der Spielplatz wird durch die Umgestaltung in fünf Bereiche, davon vier Spielbereiche und ein Kommunikationsbereich, gegliedert. Es gibt zwei Beweg-ungsspielbereiche, einer ab drei Jahre und einer ab sechs Jahre und zwei Sand-spielbereiche. Einer davon soll sowohl ein Sandspiel- wie auch Bewegungs-spielbereich sein, wobei der andere eine reine “Sandkasten“-Nutzung für die ganz Kleinen vorsieht.
- Kommunikationsräume schaffen: Schon im Bestand besitzt der Spielplatz viele Sitzmöglichkeiten in räumlicher Untergliederung. Ein weiterer Kommunikations-bereich soll hinzukommen. Hier werden zwei Bank-Tisch-Kombinationen aufgestellt, die auch durch die Unterfahrbarkeit der Tische, z. B. mit einem Rollstuhl, die Kommunikation und den inklusiven Gedanken fördert.
So wird dieser umgestaltete Spielplatz zu einem „Ort des Miteinanders“, indem alle Nutzergruppen, nicht nur Kinder, sondern auch Eltern und Senioren (Großeltern) mit oder ohne Beeinträchtigung durch die hohe, neugeschaffene Aufenthaltsqualität angesprochen werden.
Die Maßnahme ist bereits gestalterisch und funktional mit dem Behindertenbeirat der Stadt Braunschweig abgestimmt.
Zur Veranschaulichung des Planungsgedankens liegt dem Beschluss ein Gestaltungsplan als Anlage bei.
Die Kosten für die Sanierung des Spielplatzes Tilla-von-Praun-Straße betragen ca. 105.000 €.
Haushaltsmittel stehen im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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