Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13590

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

Seit Anfang April 2020 ist der neue Dezernent für Ordnung, Recht, Personal und Digitalisierung im Amt. Dr. Kornblum ist dabei mit drei konkreten Zielen für seine Amtszeit angetreten, die er u. a. in der Braunschweiger Zeitung vom 27. Mai nochmals bekräftigte. Eines der Ziele ist die (weitere) Digitalisierung der Verwaltung, sowohl die internen Prozesse betreffend als auch beim Service für die Bürgerinnen und Bürger. Explizit wird in dem Artikel der Braunschweiger Zeitung von Dr. Kornblum in diesem Zusammenhang auch die Vorgabe des Onlinezugangsgesetzes erwähnt, das ab Ende 2022 für alle Verwaltungsvorgänge einen digitalen Zugang für die Bürgerinnen und Bürger vorsieht. 

 

Vor dem Hintergrund der persönlichen Zielsetzung des neuen Dezernenten sowie der gesetzlichen Vorgaben fragen wir daher die Verwaltung:

1.       Betreff Bürgerservice: Welche Verwaltungsvorgänge können in Braunschweig aktuell noch nicht vollständig digital erledigt werden (d. h. ohne persönliches Erscheinen und ohne Ausdrucken und postalisches Versenden eines Formulars)?

2.       Welche Verwaltungsvorgänge dürfen aufgrund von Bundes- oder Landesrecht NICHT vollständig digital (d. h. ohne persönliches Erscheinen und ohne Ausdrucken und postalisches Versenden eines Formulars) erledigt werden?

3.       Gibt es seitens der Verwaltung einen Zeit-, bzw. Stufenplan zur Erfüllung des Onlinezugangsgesetzes?

 

Die FDP-Fraktion ist sich über den Umfang dieser Anfrage im Klaren; sollte eine Beantwortung zur nächsten Ausschusssitzung nicht möglich sein, bitten wir um eine Beantwortung im übernächsten Ausschuss. Wir bitten ebenfalls darum, nicht einfach auf die Digitalisierungsstrategie der Stadt zu verweisen, sondern konkrete Fälle und Vorgänge zu benennen.

 

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