Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14009-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag (Anregung nach § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

1. Der Stadtbezirksrat regt an, die St.-Leonhard-Kapelle und weitere Gebäude im Quartier St. Leonhard der neuen Adresse St. Leonhard zuzuordnen.

2. Der Stadtbezirksrat regt an, ein Ensembleschild (Tafel freistehend, beidseitig bedruckt) nach dem BLIK-Konzept zur Historie des Quartiers St. Leonhard und zur Historie des Leonhardplatzes in dem genannten Bereich aufzustellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1:
Die Zuordnung auch der historischen St.-Leonhard-Kapelle und weiterer Gebäude aus dem neuen Quartier St. Leonhard zu der Adressierung St. Leonhard wurde sowohl vom Stadtteilheimatpfleger als auch vom Investor vorgeschlagen und gewünscht. Der Vorschlag wird von der antragstellenden Fraktion unterstützt. Eine solche Zuordnung könnte auch tatsächlich erfolgen, wenn sich die Erschließung (Orientierung, Rettungs- und Notfalleinsätze) baulich ändern sollte. Die bauliche Erschließung und die weiteren Möglichkeiten der Hausnummernzuordnung sollten daher unabhängig von der Entscheidung über die Umbenennung (Vorlage 20-14009) in Folgegesprächen zwischen Stadtverwaltung, Investor und Stadtteilheimatpfleger geklärt werden. Die Hausnummernzuordnung ist nämlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung und nicht Gegenstand der Entscheidung des Stadtbezirksrats über die Umbenennung in St. Leonhard nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG, um die es in der Vorlage 20-14009 geht.

Zu 2:
BLIK ist das Braunschweiger Leit- und Informationssystem für Kulturdenkmale. Die Stadtverwaltung schildert seit 1995 im Rahmen des von Prof. Dr. Heiner Erke entwickelten einheitlichen Leit- und Informationssystems „BLIK“ Kulturdenkmale in Braunschweig aus. BLIK soll informieren, orientieren und anregen. Es bezeichnet ausgewiesene Kulturdenkmale, Gebäude und Ensembles, liefert ergänzende Informationen, führt zu ausgewählten Denkmalen und verknüpft sie zu Themenwegen. BLIK besteht aus einem System einheitlicher Schilder, ergänzt um gedruckte Informationen zur Nutzung des Systems. BLIK basiert auf festgelegten, logischen Regeln für die Auswahl und Reihenfolge der darzustellenden Informationen sowie für den Anbringungs- bzw. Standort der Schilder. Die Montage der Schilder wird von der Verwaltung vorgenommen. Ferner besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Schilder durch Dritte finanzieren zu lassen. Eine weitere Beschilderung von Kulturdenkmalen und Ensembles in den Ringgebieten sei durchaus wünschenswert, schreibt die Verwaltung in ihrer Mitteilung an den Stadtbezirksrat Viewegsgarten-Bebelhof (Vorlage 4385/01).

Die historische Bedeutung des Areals St. Leonhard ist bekannt und wird sowohl in der Stellungnahme des Stadtteilheimatpflegers als auch in der Vorlage der Verwaltung (20-14009) herausgestellt. Sie sollte Passanten vor Ort nach dem BLIK-Konzept dargestellt werden. Das beidseitig bedruckbare Ensembleschild bietet zudem die Möglichkeit, zusätzlich die eigene Geschichte des Leonhardplatzes, auf die der Stadtteilheimatpfleger hingewiesen hat, darzustellen.

Es wird angeregt, eine Finanzierung des BLIK-Schildes durch den Investor des Quartiers St. Leonhard anzufragen.

Dieser Antrag ist formal ein Änderungsantrag, der die Beschlussvorlage – hier: um eine Anregung nach § 94 Abs. 3 NKomVG – ergänzt (§ 20 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 59 der Geschäftsordnung).

 

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