Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

 

  1. Die Stadt Braunschweig verlängert die Übertragung des Namensrechtes und das damit verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße zu den bisherigen unveränderten Konditionen für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.

 

  1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)      der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen

 

b)      der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-          Die Verlängerung der Übertragung des Namensrechtes von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird angenommen.

 

-          Auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses wird mit der Volkswagen Financial Services AG durch die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH der Sponsorenvertrag zur Vermarktung des Namensrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße verlängert.

 

-          Parallel hierzu wird durch die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit der Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA der Nutzungsvertrag über die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ verlängert. Die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH zahlt hierfür für die Dauer des Sponsorenvertrages an die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA einen Betrag in Höhe der vereinnahmten Gegenleistung aus dem Vertrag mit der Volkswagen Financial Services AG.

 

 

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 21. Juni 2011 (Drucksache 14493/11) wurde das Namensrecht und das damit verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH übertragen.

 

Gleichzeitig wurde aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses von der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH ein Sponsorenvertrag zur Vermarktung des Namensrechtes abgeschlossen. Für die Teilnutzung des Rechtes am Namen „Eintracht“ erhielt die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA die Gegenleistung aus dem Sponsorenvertrag mit der Sponsorengemeinschaft.

 

Mit Umlaufbeschluss des Verwaltungsausschusses wurde 2013 (Drucksache 16243/13) die Übertragung des Namensrechtes bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Alleiniger Vertragspartner für den Sponsorenvertrag ist seitdem die Volkswagen Financial Services AG, die jährlich einen Betrag von 300.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer zahlt. Der Name des Stadions lautet seitdem weiterhin „Eintracht-Stadion“.

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. September 2015 (Drucksache

15-00620) wurde die Übertragung des Namensrechtes auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2018 erneut verlängert.

 

In Folge wurde das Namensrecht jeweils für die Dauer eines Jahres verlängert

(DS 18-08552, DS 19-11252).

 

Die Volkswagen Financial Services AG und die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA haben um eine erneute Verlängerung der bestehenden Regelungen zum Namensrecht des städtischen Stadions an der Hamburger Straße um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2021 gebeten.

 

Die Einnahmen aus dem Sponsorenvertrag sollen wie bisher für die Teilnutzung des Namens „Eintracht“ durch die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH an die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA weitergeleitet werden.

 

 


 

 

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