Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13856

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Das als Anlage beigefügte Standardraumprogramm (SRP) für 1-, 2- und 3-Fach-Sporthallen wird beschlossen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Für den Neubau von Sporthallen, den Umbau oder die Erweiterung entwickelt die Verwaltung standortspezifische Raumprogramme, die den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Bis zur Erstellung der Raumprogrammvorlagen gibt es einen intensiven Abstimmungsprozess mit dem Behindertenbeirat Braunschweig e. V. und insbesondere zwischen Schul-, Hochbau-, Sport- und Finanzverwaltung. Dieser Abstimmungsprozess kann künftig durch das SRP für 1-, 2- und 3-Fach-Sporthallen verkürzt werden, da in diesem allgemeingültige Standards festgelegt werden, die einen Orientierungsrahmen bei der Planung konkreter Einzelprojekte bieten. Dieses SRP soll zukünftig für jeden Sporthallenneubau, Um- und Erweiterungsbau zugrunde gelegt werden. Für jede dieser Maßnahmen wird auch weiterhin ein individuelles Raumprogramm auf der Grundlage des zu beschließenden SRP entwickelt.

 

Erläuterungen zum Raumprogramm (siehe Anlage):

 

  • Im Rahmen der Inklusion werden alle Räumlichkeiten barrierefrei eingerichtet, es handelt sich jedoch nicht um ein SRP für „Inklusionsschwerpunktsporthallen“.
  • Die lichte Hallenhöhe für die 2- und 3-Fach-Sporthalle beträgt 8 m, um nationalen Wettkampf- und Trainingsbetrieb in den meisten Sportarten durchführen zu können.
  • Für 2-Fach-Sporthallen ist im Einzelfall für das konkrete Projekt die Einrichtung einer Tribüne zu prüfen. 3-Fach-Sporthallen werden grundsätzlich mit Tribüne geplant.
  • Bei der Einrichtung von Tribünen wird aus sportfachlicher Sicht und auch vom Behindertenbeirat e. V. eine erhöhte Lage (mind. +2,30 m oder Obergeschoss) aufgrund zu berücksichtigender Sicherheitsaspekte des Anprallschutzes empfohlen.
  • Für 2- und 3-Fach-Sporthallen ist der Regieraum mit einer Größe von 10 m² wettkampfsportgeeignet.
  • Die Integration der behindertengerechten Umkleide- und Sanitärräume für Schülerinnen und Schüler sowie für Sportlerinnen und Sportler erfolgt im Rahmen der „vollen Inklusion“ in die allgemeinen Sanitär- und Umkleideräume. Hierzu werden die Umkleideräume auf 22 m² vergrößert. Auf Vorschlag des Behindertenbeirats werden in den Duschräumen zwei Eckduschen mit Vorrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personen eingerichtet.
  • Bei der 1-Fach-Sporthalle ist der Umkleideraum-Übungsleiter auf 12 m² vergrößert, da der Sanitätsraum integriert ist.
  • Für alle Sporthallengrößen wird eine Umkleidekabine/Sanitärraum für Übungsleiterinnen und Übungsleiter behindertengerecht ausgestattet.

 

.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise