Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13862

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Antrag des Vereins „Edo Union Braunschweig und Umgebung e. V.“ auf Dauernutzung des Gemeinschaftshauses Rautheim an jedem letzten Sonntag eines Monats zwischen 16.00 und 19.00 Uhr zur Koordination von unterstützenden Maßnahmen für hilfebedürftige Menschen in Afrika wird für die Dauer eines Jahres, beginnend ab dem 1. November 2020, zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Verein „Edo Union Braunschweig und Umgebung e. V.“ beantragt die mit Beschlussvorlage 19-11687 genehmigte Dauernutzung des Gemeinschaftshauses Rautheim zu verlängern. Der Verein hat sich zur Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen in Afrika gegründet. Die der Koordination der Hilfen dienenden monatlichen Sitzungen der Vereinsmitglieder sind der Nutzungszweck der beantragten Dauernutzung. Seit Mai 2019 finden diese Sitzungen (zunächst im Rahmen einer Probephase mit jeweiligen Einzelerlaubnissen) bereits monatlich im Gemeinschaftshaus Rautheim statt. Die Erfahrung damit hat gezeigt, dass diese Nutzung nicht dem Charakter und den festgelegten Einschränkungen der Räumlichkeit widerspricht. Der Nutzer hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt vollständig und pünktlich überwiesen. Es gab keinen Anlass zu Beanstandungen jedweder Art.

 

Es gibt darüber hinaus im Gemeinschaftshaus Rautheim lediglich eine Dauernutzung durch den Jugendtreff, der die Räume an drei Nachmittagen in der Woche belegt. Insofern gibt es terminlich keine Überschneidungen. Die beantragte Nutzung trägt zu einer Belebung der Gemeinschaftseinrichtung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten bei.

Im Interesse einer möglichst flexiblen Handhabung bei der Nutzungsplanung werden die Dauernutzungen durch überbezirkliche Nutzer, wie auch in anderen Gemeinschaftshäusern üblich, auf ein Jahr befristet und ggf. verlängert. Wegen der in Planung befindlichen Erweiterung/Sanierung des Gemeinschaftshauses Rautheim wird sich die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht der Vereinbarung vorbehalten, um im Bedarfsfall entsprechend reagieren zu können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Stundentarif für Vereine (5,- € /Stunde) zu erheben.


 

Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. m § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
 

 

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