Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14143

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik herrscht großes Missfallen über die geplante Nutzungsänderung bei der o.g. Liegenschaft. Auf den interfraktionellen Antrag des Bezirksrates vom 27.11.2019 zu dem Verfahren heißt es in der Verwaltungsmitteilung DS 20-13867: „Aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, die durch den zuvor ergangenen Bauvorbescheid bestätigt worden ist [...]“ und weiter „[...] ist die bauordnungsrechtliche Prüfung weitestgehend abgeschlossen und es ist erkennbar, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist.“

Dies begründet sich u.a. auf der Grundlage des am 03.06.2019 positiv beschiedenen Bauvorbescheides auf eine Bauvoranfrage hin.

Wie bekannt ist, erstellt die Verwaltung regelmäßig Listen mit den Bauvoranfragen, Bauanträgen und Bauanzeigen für das Stadtgebiet bzw. für die Stadtbezirke. Diese Listen werden den Bezirksbürgermeistern und ihren stellvertretenden Bezirksbürgermeistern von der Verwaltung zu Verfügung gestellt.  

Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen: 

 

1. Zu welchem Zweck und mit welcher Erwartung der (Bau-)Verwaltung werden diese

Listen den Bezirksbürgermeistern und ihren Stellvertretern zur Verfügung gestellt?

2. Wann wurde dem Bezirksbürgermeister bzw. seiner Stellvertreterin des Stadtbezirksrates 112 die o.g. Listen und damit der Antrag auf Bauvorbescheid zum „bordellartigen Betrieb“ zur Kenntnis gegeben?

3. Nach Kenntnisgabe der Vorlage einer Bauvoranfrage durch die oben erwähnten Listen, zu welchem Zeitpunkt hätten welche geeigneten Bezirksrats- oder Ratsbeschlüsse Einfluss auf das Genehmigungsverfahren des Bauvorbescheides und im Nachgang auf den Bauantrag nehmen können?

gez. Antje Keller
 

 

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