Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11992-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 30.11.2019 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Es wird beantragt, zwischen den Stadtteilen Hondelage und Waggum einen separaten Fahrradweg zu errichten.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Tiefen Straße zwischen Hondelage und der Grassler Straße handelt es sich um eine Landesstraße (L 635). Die Zuständigkeit liegt somit bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

 

Radweg L 635 (Tiefe Straße):

Grundlage für den Bau von neuen Radwegen an Landesstraßen ist das landesweite Radwegekonzept. Das Land hat den Radweg Hondelage-Flughafen in seinem Radwegekonzept 2016 dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Eine Zeitplanung des Landes gibt es indes nicht.

 

Die Verwaltung hat bereits wiederholt auf die Notwendigkeit dieses Radweges hingewiesen und wird auch weiterhin das Land bitten, diesen Radweg möglichst bald zu realisieren.

 

Auf halber Wegstrecke der Tiefen Straße zwischen Hondelage und Grassler Straße mündet ein von Norden kommender Wirtschaftsweg ein. Dieser Wirtschafts- und Forstweg im östlichen Bereich des Flughafengeländes ist keine städtische Liegenschaft, sondern ein Privatweg. Im Rahmen der Erweiterung des Flughafens wurden Wirtschaftswege angelegt, bzw. wurden vorhandene Wirtschaftswege deutlich aufgewertet. Diese Wegeverbindung kann auch vom Radverkehr und von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt werden. Die wassergebundene Wegedecke wird nach Erfordernis von der Flughafengesellschaft unterhalten. Dabei wird darauf geachtet, dass die Wege auch vom Radverkehr gut genutzt werden können.

 

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