Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau der Jahnstraße in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 900.000 € werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei 1/3 der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleiben.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Die Jahnstraße liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“, über deren Planung daher der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. 

 

Anlass

 

Die Jahnstraße befindet sich durchgängig – von der Einmündung Arndtstraße bis zum Übergang in die Hugo-Luther-Straße – in einem baulich sehr schlechten Zustand. Die Fahrbahn ist vielerorts abgängig und auch die Gehwege sind sanierungsbedürftig. Durch über die Jahre hinweg durchgeführte Ausbesserungsmaßnahmen hat die Fahrbahn keinen einheitlichen Straßenbelag mehr. Ungefähr zwei Drittel des Fahrbahnbelags bestehen aus Kopfsteinpflaster, der Rest ist asphaltiert. Der Aufbau der Straße entspricht nicht den technischen Anforderungen, die heute an Anliegerstraßen gestellt werden.

 

Unter diesen Voraussetzungen hat die Verwaltung die Jahnstraße mit dem Ziel einer grundhaften Erneuerung überplant.

 

Planung

Abschnitt Hugo-Luther-Straße bis Jahnstraße Nr 12 a

 

Die Aufteilung der Verkehrsfläche im Abschnitt von der Hugo-Luther-Straße bis zur Jahnstraße 12 a (Nord-Süd-Richtung) ändert sich nur minimal. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m. Daran schließt ein Längsparkstreifen mit 2,00 m Breite an, auf dem die bereits vorhandenen personenbezogenen Behindertenparkplätze wieder ausgewiesen werden. Der Parkstreifen wird von zwei Bäumen im Norden und Süden eingefasst. Der Gehweg hat in diesem Abschnitt eine Breite von ca. 2,25 m. Im Kurvenbereich (neben Haus Nr. 16 a) sind Fahrradständer geplant.

Die Fahrbahn wird asphaltiert und der Parkstreifen erhält Kopfsteinpflaster. Die Abgrenzung zum Gehweg erfolgt mit Granitbordsteinen und einer Natursteingosse. Der Gehweg wird mit Gehwegpflaster im Format 30 x 30 hergestellt.

 

Abschnitt Jahnstraße Nr 12 a bis Nr. 1

 

Der Querschnitt des Abschnittes von Haus Nr. 12 a bis Haus Nr. 1 (West-Ost-Richtung) gliedert sich in eine 5,50 m breite Fahrbahn, beidseitige Längsparkstreifen von 2,00 m Breite und einen jeweils ca. 2,20 m breiten Gehweg. Die Fahrbahn wird an insgesamt fünf Baumtoren auf 3,50 m verengt, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren.

 

Die noch vorhandenen 45 Bäume stehen in ca. 1 m² großen Baumscheiben, sind durchgehend von Schädlingen befallen und sind nach Begutachtung nicht erhaltenswert. Die Planung sieht vor, 30 neue Bäume zu pflanzen, die ausreichend große Baumscheiben erhalten und sich somit besser entwickeln können. 15 Bäume sollen an geeigneter Stelle im Sanierungsgebiet zusätzlich zu den neuen Bäumen in der Jahnstraße gepflanzt werden. Zusätzlich sollen die Bäume in der Jahnstraße eine Unterpflanzung erhalten. Über die Art der Bäume und der Unterpflanzung wird der Fachbereich Stadtgrün und Sport in einer separaten Mitteilung informieren. Aufgrund des hohen Parkdrucks in der Straße musste bei der Planung zwischen der Anzahl der Bäume und der Anzahl der Parkplätze abgewogen werden.. Die Standorte sind noch nicht bekannt. Dabei entspricht ein Baumstandort ungefähr einem Parkplatz. In der vorliegenden Planung ist die Stellplatzbilanz zwischen den vorher legal vorhandenen und den neu geplanten Parkplätzen ausgeglichen.

 

Die Baumstandorte wurden mit der Feuerwehr abgestimmt, um auch die Dachfenster in der Häusern 16, 16 a und 17, die als zweiter Rettungsweg dienen, problemlos erreichen zu können. Zusätzlich wurden die Fahrkurven für die Fahrzeuge der Feuerwehr bei der Planung der Erreichbarkeit der Fläche westlich neben dem Haus Nr. 12 a und zwischen den Häusern 7 a und 8 a berücksichtigt.

 

Es sind im westlichen und östlichen Teil der Jahnstraße zusätzliche Querungsstellen vorgesehen, damit Fußgänger nicht zwischen den geparkten Fahrzeugen die Straße überqueren müssen. Die Querungsstellen sind entweder durch Bäume oder durch Fahrradständer gegen das Zuparken geschützt. Die Querungsstellen werden mit taktilen Leiteinrichtungen und differenzierten Bordhöhen nach dem mit dem Behindertenbeirat abgestimmten Standard ausgerüstet.

 

Der Übergang zur Arndtstraße wird eine Aufpflasterung erhalten, um den Autofahrern zu verdeutlichen, dass sie von einer Hauptverkehrsstraße in eine Nebenstraße abbiegen und ihre Fahrweise dementsprechend anpassen müssen.

 

Verbindungsweg zur Hugo-Luther-Straße zwischen den Häusern 20 und 21

 

Der Gehweg zwischen den Häusern 20 und 21 wird ebenfalls bestandsnah neu errichtet. Im Bereich, wo der Weg die Jahnstraße einmündet, sind keine Parkplätze vorgesehen, um hier die Querung der Straße zu erleichtern. Außerdem wird mit der Planung des von Bäumen eingefassten Bereichs eine Platzwirkung erreicht. Dieser Platz schließt an die private Freifläche zwischen den Häusern 7 a und 8 a an. In diesem Bereich sind insgesamt 16 neue Fahrradständer und zwei Bänke vorgesehen. Die vorhandenen Stolpersteine werden während der Baumaßnahme gesichert und anschließend wieder an ihrem ursprünglichen Standort eingesetzt.

 

Die Planung wurde mit der Braunschweiger Baugenossenschaft abgestimmt, welche einziger Grundstückseigentümer an der Jahnstraße ist.


Informationsveranstaltung

 

Am 09.07.2020 hatte die Verwaltung die interessierten Anwohnerinnen und Anwohner zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um die Planung zu erläutern, Fragen zu beantworten und zu diskutieren. Es wurden hauptsächlich die folgenden Fragen diskutiert:

 

  • „Warum werden alle Bäume gefällt? Können die Bäume nicht differenziert betrachtet werden?
    Die Bäume wurden einzeln analysiert und dabei wurde festgestellt, dass diese vom Birnbaumprachtkäfer befallen sind und somit nur noch eine geringe Lebenserwartung haben.
  • „Warum wird die Straße asphaltiert und erhält kein Kopfsteinpflaster?“
    In der Fahrbahn wird kein Kopfsteinpflaster verbaut, da die Stadt einen Lärmminderungsplan zur Reduzierung vermeidbaren Lärms aufgestellt hat. Als eine Maßnahme ist der Verzicht auf Kopfsteinpflaster in Fahrbahnen genannt. Außerdem ist Kopfsteinpflaster mit dem Fahrrad nur äußerst unkomfortabel zu befahren, was dem Ziel der Schaffung fahrradfreundlicher Rahmenbedingungen entgegenstehen würde. Um die Straße hochwertig zu gestalten, wird Natursteinpflaster in den Parkstreifen eingesetzt und es werden Granitborde verbaut.
  • „Kann die Fahrbahn zwischen den Baumtoren gepflastert werden, um die Straße optisch zu kürzen?“
    Eine Änderung des Materials in Bereichen von Querungsmöglichkeiten ist verkehrsrechtlich kritisch. Fußgänger könnten erwarten, dass sie Vorrang haben und so zusätzliche Gefahrenstellen geschaffen werden. Darüber hinaus ergeben sich beim Befahren solcher Flächen schlagartige Geräusche, die von den Anwohnern als sehr störend empfunden werden.
  • „Warum wird die Jahnstraße nicht als Spielstraße ausgebaut?“
    Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs wurde während der Planung geprüft. Bei langen Straßen sinkt die Bereitschaft der Autofahrer, Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Jahnstraße ist ca. 250 m lang und gerade. Zur Verkehrsberuhigung müsste die Fahrbahn verschwenkt werden, was zu einem hohen Verlust von Stellplätzen und Baumstandorten führen würde. Der Ansatz wurde daher nicht weiterverfolgt.
  • „Kann die Straße mit Tempo 20 oder 25 beschildert werden?“
    Eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung kann nur bei einer Gefahrenlage erfolgen. Da dies ein Straßenneubau ist, wird keine entsprechende Gefahrenlage vorliegen, die eine dementsprechende Beschilderung rechtfertigt.

 

Zusätzlich wurden weitere Punkte angesprochen und im Nachgang von der Verwaltung überprüft:

 

  • Der Wiedereinbau des vorhandenen Kopfsteinpflasters in die neuen Parkstreifen würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Aus diesem Grund wird neues Natursteinpflaster für die Parkstreifen verwendet.
  • Die gesamte Grünfläche neben dem Haus Nr. 12 a wird nach der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ als Aufstellfläche benötigt und kann somit nicht mit Bäumen oder Büschen bepflanzt werden. Es wird eine Flächenbefestigung (Kunststoffgitterplatten) realisiert werden, die zum Beispiel als Blühwiese gestaltet werden könnte.
  • Es wurden zusätzliche Fahrradständer neben dem Haus Nr. 16 a und im Platzbereich zwischen den Häusern 7 a und 8 a eingeplant.
  • Alternative Parkplätze während der Bauzeit können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung hat Kontakt zum Eigentümer des Grundstücks Arndtstraße 1 aufgenommen. Es besteht die Möglichkeit, sich Parkplätze auf dem Privatgrundstück anzumieten.

 

Die Verwaltung hatte den Eindruck, dass die Planung der Straße überwiegend positiv begleitet wird.

 

Die Vorlage wird am 9. September 2020 im Sanierungsbeirat „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ behandelt.

 

Finanzierung

 

Das Plangebiet der Jahnstraße ist Bestandteil des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“, in dem mit Hilfe von Städtebaufördermitteln städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Sanierungsgebiet werden keine Straßenausbaubeiträge, sondern Ausgleichsbeiträge erhoben.

 

Die Arbeiten sollen im Jahr 2021 beginnen. Die Kostenschätzung beträgt ca. 900.000 €. Die Kosten werden zu 2/3 aus Städtebauförderungsmitteln finanziert, 1/3 verbleibt als städtischer Eigenanteil.

 

Im Projekt FB 61: Soziale Stadt-Westl.Ringgebiet (4S.610009) stehen nach derzeitigem Planungsstand (mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zum Haushalt 2020) für die Umgestaltung der Jahnstraße ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zur Verfügung.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise