Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14189

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In einer Anfrage der Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen wird „die Verwaltung der Stadt Braunschweig gebeten, den Bezirksrat darüber zu informieren, in welcher Form die Anleinpflicht für Hunde in der durch das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vorgegeben Zeit (Anfang April bis Mitte Juli) durch den Ordnungsdienst im Stadtbezirk voll umfänglich umgesetzt werden kann.“

In der Begründung heißt es: „In verschiedenen Bereichen des Stadtbezirks (z. B. Feldmark Dibbesdorf) kann man beobachten, dass über die Hälfte der Hundebesitzer trotz Hinweisschildern ihre Hunde nicht anleinen. Auf Ansprache reagieren diese mit Ignoranz oder Aggressionen.“

Diese Anfrage und die Darstellung des Sachverhaltes haben unter vielen Hundebesitzern zu Unverständnis und erheblichem Unmut gesorgt.

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Trifft es zu, dass im Stadtbezirk über die Hälfte der Hundehalter in der Zeit von Anfang April bis Mitte Juli der Anleinpflicht nicht nachkommen?
  2. Wie viele Hundehalter wurden im Bezirk vom Ordnungsdienst aufgrund des Nichtanleinens verwarnt oder rechtlich belangt?
  3. Ist der Verwaltung der Stadt bekannt, dass ein großer Teil die Hundehalter bei Hinweisen auf die Anleinpflicht aggressiv reagieren?

 

 

 

gez.                                                                               gez.

 

Dr. Volker Garbe                                                           Thomas Ahrens

CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadtbezirksrat 114      FDP im Stadtbezirksrat 114      


 

 

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