Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12846-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kein Verleihgebiet für E-Scooter im Stadtbezirk und klare Auflagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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14.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 03.03.2020 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat Volkmarode-Dibbesdorf-Schapen fordert die Verwaltung der Stadt Braunschweig auf, im gesamten Gebiet des Stadtbezirks klare Auflagen hinsichtlich des Einsammelns abgestellter E-Scooter zu erlassen (z. B. Abholung innerhalb von 24 h) und regt an ein generelles Verbot des Verleihs von E-Scootern in den Außenbezirken der Stadt zu prüfen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Aufstellen von Elektrokleinstfahrzeugen bzw. der Betrieb von E-Tretroller-Sharing bedarf keiner Genehmigung durch die Stadt. Die Erlaubnis zum Abstellen und Betreiben der
E-Tretroller/E-Scooter geht aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hervor, die Bundesrecht ist und von der Stadt Braunschweig nicht beeinflusst werden kann.
Ein Verbot des Verleihs von E-Scootern in den Außenbezirken ist nicht möglich.
