Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12846-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 03.03.2020 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Der Bezirksrat Volkmarode-Dibbesdorf-Schapen fordert die Verwaltung der Stadt Braunschweig auf, im gesamten Gebiet des Stadtbezirks klare Auflagen hinsichtlich des Einsammelns abgestellter E-Scooter zu erlassen (z. B. Abholung innerhalb von 24 h) und regt an ein generelles Verbot des Verleihs von E-Scootern in den Außenbezirken der Stadt zu prüfen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Aufstellen von Elektrokleinstfahrzeugen bzw. der Betrieb von E-Tretroller-Sharing bedarf keiner Genehmigung durch die Stadt. Die Erlaubnis zum Abstellen und Betreiben der

E-Tretroller/E-Scooter geht aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hervor, die Bundesrecht ist und von der Stadt Braunschweig nicht beeinflusst werden kann.

 

Ein Verbot des Verleihs von E-Scootern in den Außenbezirken ist nicht möglich.
 

 

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