Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-14213
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobilität - Lebensqualität auch für Blinde und Sehbehinderte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Beantwortung
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15.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Lichtsignalanlagen (LSA) sollen für jedermann eine sichere Querung der Fahrbahn ermöglichen. Für blinde und sehbehinderte Menschen trifft das aber nur dann zu, wenn die LSA über eine akustische Zusatzeinrichtung verfügt und somit eine für die Bedürfnisse dieser Personengruppe angemessene Signalisierung hat.
Bei gesicherten Überwegen – also solchen ohne Lichtsignalanlagen – ist die Lage eine andere: Hier gibt es seit etwas mehr als zwei Jahren die zwischen dem Behindertenbeirat und der Verwaltung abgestimmte sogenannte Braunschweiger Lösung. Diese, basierend auf DIN 18040, wurde in der Ratssitzung am 24. April 2018 auf Antrag der CDU-Fraktion zum neuen Standard für unsere Stadt erklärt.
Gleichwohl ist festzustellen, dass blinde und sehbehinderte Menschen vor allem solche Kreuzungen mit LSA ansteuern. Denn diese bieten, wenn eine akustische Zusatzeinrichtung verbaut ist, deutlich mehr Sicherheit. Das Ziel sollte daher nach unserem Verständnis sein, alle rund 250 LSA in Braunschweig mit einer akustischen Signalisierung auszurüsten. Dieses lässt sich sicherlich nur mit einem Stufenplan realisieren.
Mit einer verstärkten Digitalisierung dürfte auch eine Mobilitätsverbesserung für blinde und sehbehinderte Menschen einhergehen. Durch entsprechende Apps, deren Bedienung natürlich nicht die Aufmerksamkeit im Verkehr beeinträchtigen darf, können Wege von Tür zu Tür erleichtert werden. Eine Einbindung in bestehende Verkehrsleitsysteme könnte dann künftig verstärkt erfolgen. Die Einbeziehung der Blindenverbände bietet sich bei solch einer Weiterentwicklung an, da die Fachverbände über große Erfahrungen verfügen und durch den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband bundesweit gut vernetzt sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele der rund 250 Braunschweiger Lichtsignalanlagen sind bereits mit einer akustischen Zusatzeinrichtung für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet?
2. Wie sieht der Ausbauplan zur Ausstattung weiterer LSA mit akustischen Zusatzeinrichtungen aus?
3. Welche weiteren Möglichkeiten – vor allem im Rahmen der Digitalisierung – sieht die Verwaltung, um die Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen zu verbessern?
