Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 – Timmerlah-Geitelde-Stiddien werden wie folgt verwendet:

 

1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen     300 €

2. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens   4.000 €

3. Grünanlagenunterhaltung        200 €

4. Hochbauunterhaltung Friedhöfe    1.000 €

5. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe      200 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 222 – Timmerlah-Geitelde-Stiddien unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

Grundschule Timmerlah: Kauf eines Regalschrankes.

 

 

Zu 2. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Rüningenstraße

von Am Walde Richtung Sportplatz:

Betonpflaster aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonpflaster wieder verlegen, ca. 105 m²

nicht beitragspflichtig*

5.000 €

2.

Obere Dorfstraße

vor Haus.-Nr. 4 a:

bitume Befestigung aufnehmen,

Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und neu verlegen, ca. 32 m²

beitragspflichtig*

3.100 €

3.

Nettlingskamp/Eickweg

Haus.-Nr. 12:

einseitige Gehwegabsenkung herstellen,

bitume Befestigung aufnehmen,

Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und neu verlegen, ca. 65 m²

beitragspflichtig*

6.000 €

 

 

Zu 3. Grünanlagenunterhaltung:

 

Entfernen von Stamm- und Wurzelaustrieben Kirchstraße.

 

Zu 4. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:

 

Friedhof Timmerlah: Reparatur der Kapellentür.

 

Zu 5. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:

 

Friedhof Timmerlah: Eine Gartenbank aufarbeiten.

 

Die im Beschlusstext genannten 300 € für die Einrichtungsgegenstände in der bezirklichen Schule ist ein Vorschlag der Verwaltung und dient lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen.

 

Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannte Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden.

 

Entsprechendes gilt auch für die unter Ziffer 3 genannten Grünanlagenunterhaltungsmittel und für die unter Ziffer 4 und 5 genannten Hochbau- und Grünanlagenunterhaltungsmittel des Friedhofes Timmerlah.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.


 

 

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