Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Aufwertung des Bereichs unter der Brücke Münchenstraße wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von 229.000werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei 1/3 der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt Braunschweig verbleiben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Abs. 4 e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig, wonach der Planungs- und Umweltausschusses über den Einsatz von Städtebaufördermitteln entscheidet. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

 

Hintergrund:

 

Der Bereich der Straße Westbahnhof, unterhalb der Münchenstraße, stellt mit der prägenden Grünverbindung des Ringgleises das nördliche Eingangstor zum Westbahnhof dar. Neben zahlreichen Fußgängern und Radfahrern, die das Ringgleis täglich an dieser Stelle passieren, nutzen auch viele Jugendliche den Bereich als Erweiterung des Jugendplatzes, sodass dieser zu einem beliebten Aufenthaltsort geworden ist. Da die Wände der Unterführung seit 2012 legal besprüht werden dürfen, ist die „Unterführung Münchenstraße“ auch ein Begriff in der Graffiti-Szene. Mit der Gründung des Vereins „The Bridge e.V.“ im selben Jahr ist der Bereich der Unterführung zu einem elementaren Veranstaltungs- und Begegnungsort für den Verein geworden.

 

Aktuell stellt dieser Raum - insbesonders bei Dunkelheit - allerdings einen Angstraum dar, was die Verwaltung dazu veranlasst hat im Jahr 2017/2018 einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Bereichs auszuloben. Es ist ein ausdrückliches Ziel der städtebaulichen Sanierung, die Straßenunterführung am Westbahnhof als Bestandteil des öffentlichen Raumes aufzuwerten und nutzerfreundlich zu gestalten.

 

Die Aufgabe des Wettbewerbs bestand darin, den bestehenden Raum in einen attraktiven und vor allem sicheren Raum umzugestalten, die Barrierefreiheit zu stärken sowie die Unterführung in das Umfeld einzubinden. Die geplante Maßnahme soll sowohl tagsüber als auch nachts einen positiven Effekt haben und besonders in Bezug auf den Aspekt des Angstraumes eine Verbesserung darstellen. Das Entwurfskonzept soll zudem einen sensiblen Umgang mit dem Ort aufweisen, an dem sich im Jahr 2014 ein tödlicher Unfall ereignet hat.

 

Aus dem Wettbewerb sind zwei Sieger hervorgegangen, das Büro Bredelau+Holik und der Lichtkünstler Bernd Schulz. Der Entwurf von Bernd Schulz kann allerdings nicht verwirklicht werden, da dieser das Aufbringen von Farbe auf das Brückenbauwerk beinhaltet. Bei einem Anstrich der Brücke besteht das Risiko, dass entstehende Risse nicht erkannt werden. Aus diesem Grund wurde nur der Entwurf des Büros Brederlau+Holik weiterverfolgt. Da der Entwurf an einigen Stellen angepasst werden musste, wurde das Büro aufgefordert den Wettbewerbsentwurf zu überarbeiten.

 

 

Erläuterung der Planung:

 

Die überarbeitete Planung wurde am 27. Februar 2020 durch das Büro Brederlau+Holik im Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ vorgestellt.

 

Der Entwurf verleiht dem Ort die Anmutung einer Lounge mit einer Graffiti-Ausstellung. Durch den Abbruch des Geländers im Bereich der Brücke und die Errichtung von Stufenelementen entsteht ein offener Bereich. Die stringente Wegeführung des Ringgleises wird an dieser Stelle weicher moduliert und die bestehenden Schotterflächen werden größtenteils asphaltiert, sodass sich der Bereich des Ringgleises verbreitert.

 

Ein besonderes Highlight stellen die floralen, leuchtenden Kunstobjekte dar, welche teilweise die Brücke überragen und auf den Ort aufmerksam machen. Die Planung beinhaltet drei 10 m hohe Lichtblumen und fünf 5 m hohe Lichtblumen. Das florale Muster findet sich zusätzlich noch auf dem Boden wieder und beschreibt das Areal, welches von den Nutzern bespielt werden kann. Die Straße Westbahnhof ist aufgrund von Sicherheitsaspekten von der Gestaltung ausgeschlossen. Neben der Beleuchtung durch die leuchtenden Kunstobjekte, werden die Wände der Brücke mit acht Wandstrahlern (Wallwasher) ausgeleuchtet, um das Graffiti in Szene zu setzen und zusätzlich für Sicherheit zu sorgen. Der Insektenschutz der Beleuchtung wird im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

Südlich der Brücke ist eine Rampe vorgesehen, um eine barrierefreie Querung der Straße in Richtung Soziokulturellem Zentrum zu ermöglichen. Der Ort der Rampe wurde in einem gemeinsamen Termin der Verwaltung mit dem Behindertenbeirat abgestimmt. Die Rampe ist Teil des Gesamtkonzepts zur Querung der Straße Westbahnhof (s. Vorlage 19-11732-01).

 

Der Bereich der Gedenkstätte eines im Jahr 2014 verunglückten Jugendlichen ist nicht Bestandteil der Umgestaltung und bleibt weiterhin unangetastet bestehen. Während der Bauzeit wird die Gedenkstätte geschützt.

 

 

Realisierung und Gesamtkosten:

 

Die Maßnahme zur Aufwertung des Bereichs Brücke Münchenstraße ist in der Fortschreibung des Entwicklungskonzepts „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ (s. Vorlage 19-11460) mit einem Kostenansatz in Höhe von 220.000 Euro enthalten. In diesen Kosten ist die barrierefreie Querung (Rampe) noch nicht enthalten gewesen. Die aktualisierte Kostenschätzung der Maßnahme inklusive Rampe liegt bei 229.000 Euro.

 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen (brutto):

 

Herrichtung 7.250 Euro

Erdbau 13.500 Euro

Gründung / Unterbau 2.700 Euro

Oberbau / Deckschichten 20.000 Euro

Baukonstruktionen inkl. Rampe 48.600 Euro

Technische Anlagen 89.200 Euro

Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 3.600 Euro

Vegetationsflächen 3.500 Euro

Sonstige Maßnahmen 11.650 Euro

Baunebenkosten 29.000 Euro

 

Gesamtkosten 229.000 Euro

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme im Jahr 2021 umzusetzen.

 

Die Kosten werden aus Städtebaufördermitteln finanziert, wobei 1/3 der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt Braunschweig verbleiben. Im Projekt „FB 61: Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet (4S.610009)“ stehen ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zur Verfügung. Die Mehrkosten der Maßnahme aufgrund der Rampe können durch Kostenanpassungen bei anderen Maßnahmen kompensiert werden. Die Wartung der Leuchten wird aus dem Budget "Brunnen und Denkmäler" des Referats 0600 gedeckt.

 

Beteiligung:

 

Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ wird in die Beratungsfolge mit seiner Sitzung am 9. September 2020 nochmals einbezogen.

 

 

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Anlagen

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