Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2020 für den Sportbetrieb folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 66.200,00 € gewährt:

 

1. Niedersächsischer Sportschützenverband e. V. bis zu 14.700,00

 

2. Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V.

 

a)      Sportbetrieb bis zu 30.900,00 €

b)      Landesstützpunkt bis zu 20.600,00 €.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.

 

Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

 

Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:

 

Zu lfd. Nr. 1 Niedersächsischer Sportschützenverband e. V. – Landesleistungszentrum Schießsport Braunschweig im Jahr 2020

 

Der Niedersächsische Sportschützenverband e. V. beantragt mit Schreiben vom 10. August 2020 eine städtische Zuwendung in Höhe von 14.700,00 € für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums Schießsport in Braunschweig, Hamburger Straße 53, im Jahr 2020.

 

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Landesleistungszentrums Schießsport für Personalkosten, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen sowie Lehrgangsmaßnahmen und Wettkämpfe belaufen sich laut des vorgelegten Finanzierungsplanes im Jahr 2020 auf 30.000,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Niedersächsischen Sportschützenverband e. V. die beantragte städtische Zuwendung wie in den Vorjahren in Höhe von 14.700,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums in Braunschweig im Jahr 2020 zu gewähren.

 

 

Zu lfd. Nr. 2 Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V.

 

Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. (SSG Braunschweig e. V.) hat mit Schreiben vom 7. Juli 2020 zwei Anträge auf Gewährung von städtischen Zuschüssen eingereicht. Diese berücksichtigen die durch die Corona-Pandemie veränderten Umstände, wie z.B. die zwangsläufige Anpassung des Wettkampfkalenders.

 

Für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der Leistungsschwimmer im Jahr 2020 beantragt die SSG Braunschweig e. V. die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 30.900,00 € zur Fehlbedarfsfinanzierung der im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von insgesamt 139.820,00 €.

Für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. wird die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 20.600,00 € zur Fehlbedarfsfinanzierung der im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von insgesamt 22.800,00 € beantragt.

Der Anteil der Gesamtausgaben für den Landesstützpunkt ist gestiegen, da die Kosten für den hauptberuflichen Trainer inzwischen anteilsmäßig zwischen Sportbetrieb und Landesstützpunkt aufgeteilt werden.

 

Der für 2020 beantragte Gesamtzuschussbetrag für Sportbetrieb und Landesstützpunkt ist allerdings gegenüber dem Jahr 2019 um 15.300,00 € geringer ausgefallen.

Dies liegt laut Angaben des Vereins an ausgefallenen bzw. verschobenen Wettkämpfen und geringeren Kosten durch coronabedingt nicht durchführbares Schwimmtraining. 

 

In diesem Zusammenhang ist ergänzend zu erwähnen, dass sich die Verwaltung mit der SSG Braunschweig e.V. sowie mit den entsprechenden Trägervereinen bereits seit einigen Monaten in Gesprächen befindet, mit dem Ziel, Lösungsansätze zu entwickeln, sukzessive den Leistungssportbetrieb ganz ohne eine städtische Bezuschussung abzubilden.

 

Diese Vorgehensweise entspricht auch der von „grün“ auf „gelb“ veränderten Einordnung der Haushaltsoptimierungsvorschläge V017 und V018 des Bereiches VII 670 Sportreferat.

 

Im Lichte dieser aktuell noch laufenden Gespräche zur Entwicklung alternativer Finanzierungskonzepte schlägt die Verwaltung vor, der SSG Braunschweig e. V. die beantragten Zuschüsse für das Jahr 2020 als Fehlbedarfsfinanzierungen zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2020 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.


 

 

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