Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung und vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig werden den genannten Antragstellern folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 82.486,55 € gewährt:

 

1. Luftsportverein Braunschweig e. V.

(Anschaffung eines Segelflugzeuges mit Elektrohilfsantrieb) bis zu 65.980,00 €

 

2. Billard Sport Braunschweig e. V.

(Ausbau des Vereinsheims) bis zu 8.755,11 €

 

3. Billard Sport Braunschweig e. V.

(Folgeantrag Ausbau des Vereinsheims) bis zu 7.751,44 €

 

4. Heidberger Tennis-Club e. V.

(Anschaffung eines Buchungs- und Verwaltungssystems) kein Zuschuss.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 88.465,55 € vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien fallen:

 

1. Luftsportverein Braunschweig e. V. – Anschaffung eines Segelflugzeuges mit Elektrohilfsantrieb

(Priorität III – Erwerb von Sportgeräten)

 

Der Luftsportverein Braunschweig e. V. beantragt für die Anschaffung eines Segelflugzeuges mit Elektrohilfsantrieb mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 131.976,07 € eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 65.980,00 €.

 

Der Verein möchte mit der Anschaffung des Segelflugzeuges mit Elektrohilfsantrieb seinen Piloten die Möglichkeit bieten, auch bei unerwarteter Wetterverschlechterung den Heimatflughafen sicher zu erreichen. Dies ist besonders wichtig für Fluganfänger und Piloten mit wenigen Flugstunden und bietet dem Verein die Möglichkeit, Jugendliche und Fluganfänger besser zu integrieren und an den Verein zu binden.

Die Anschaffung ist für den Verein auch deshalb wichtig, weil es ihm ein Alleinstellungsmerkmal in Niedersachsen verschafft und in der Konkurrenzsituation mit Vereinen aus anderen Städten die Abwanderung von Vereinsmitgliedern verhindern hilft.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 65.980,00 € (49,99 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

2. Billard Sport Braunschweig e. V.Ausbau des Vereinsheims

(Priorität IV – Bauliche Erweiterung und Neubau)

 

Der Verein Billard Sport Braunschweig e. V. beantragt für den Ausbau seines neuen Vereinsheimes mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 17.510,22 € eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 8.755,11 €.

 

Der Verein bezieht ein neues Vereinsheim in einer bisherigen Fabrikhalle in der Bevenroder Str. 150 und baut das Objekt in Eigenarbeit um, damit den Vereinsmitgliedern optimale Möglichkeiten geboten werden, um ihrem Sport nachgehen zu können. Es werden unter anderem neue Decken eingezogen, Teppiche verlegt und neue Sanitäranlagen installiert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 8.755,11 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

3. Billard Sport Braunschweig e. V.Folgeantrag Ausbau Vereinsheims

(Priorität IV – Bauliche Erweiterung und Neubau)

 

Der Verein Billard Sport Braunschweig e. V. beantragt für den Ausbau seines neuen Vereinsheimes mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 15.502,88 € eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 7.751,44 €.

 

Im neuen Vereinsheim werden in Eigenarbeit Trockenbauwände und Innentüren für WC- und Umkleideräume eingebaut und die Toilettenräume gefliest.

 

Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 7.751,44 € (50,00 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

 

4. Heidberger Tennis-Club e. V. – Anschaffung eines Buchungs- und Verwaltungssystems

 

Der Heidberger Tennis-Club e. V. beantragt für die Anschaffung eines Buchungs- und Verwaltungssystems mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 11.958,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 5.979,00 €.

 

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren. Das im Antrag beschriebene Buchungs- und Verwaltungssystem stellt kein Sportgerät im Sinne der Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien dar, da es nicht unmittelbar der Ausübung des Sports dient. Auch eine andere Fördermöglichkeit ist nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig nicht vorgesehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, keinen Zuschuss zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2020 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.


 

 

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