Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13586-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24. Juni 2020 (DS 20-13586) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.)

 

In Braunschweig erfolgt die Vergabe von Straßennamen nach den ‚Grundsätzen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen‘, die auf Empfehlungen des Deutschen Städtetages und des Ständigen Ausschusses für Geographische Namen zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland basieren. Die städtischen Benennungsgrundsätze regeln in Bezug auf Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten, dass die Würdigung einer Persönlichkeit mittels Straßenbenennung frühestens ein Jahr nach dem Tode der Persönlichkeit erfolgen soll, um in den Gremien möglichst emotionsfrei beraten und entscheiden zu können. Weiterhin muss eine Bewertung der Bedeutung und Leistung der durch eine Benennung zu ehrenden Person vorgenommen werden. Die von der zu ehrenden Person erbrachten Leistungen und Verdienste müssen der Benennung angemessen sein. Zudem sollen Größe und der Charakter einer Straße oder eines Platzes für die namensgebende Person angemessen sein.

 

Platzbenennung

Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der in der Anfrage umschriebenen Örtlichkeit um die mit einzelnen Bäumen bestandene südlich der Hannoverschen Straße gelegene Verkehrsinsel in etwa zwischen Gänseanger und Große Straße handelt. Abgesehen von der Bewertung der Angemessenheit dieser Benennungsfläche für die zu ehrende Persönlichkeit handelt es sich um einen „benennungstechnisch“ bereits unübersichtlichen Bereich, da mehrere Straßennamen aufeinandertreffen (Hannoversche Straße, Große Straße, Gänseanger, Am Brunnen). Eine zusätzliche Benennung würde erhebliche Orientierungsschwierigkeiten verursachen. Darüber hinaus sind Anlieger vorhanden, die als Betroffene dieser nicht zwingend notwendigen Benennung als deren Folge eine neue Lagebezeichnung erhalten müssten und die Benennung mit guten Erfolgsaussichten rechtlich angreifen könnten. Insofern ist in dem in der Anfrage umschriebenen Bereich eine Benennung leider nicht möglich.

 

Wegebenennung

Die in Nord-Süd-Richtung von der Sulzbacher Straße bis zur Verkehrsinsel/Querungshilfe an der Hannoverschen Straße durch die Grünfläche verlaufende Wegeverbindung ist für eine Benennung grundsätzlich geeignet. Da es einen weiteren am Feuerwehrhaus beginnenden Weg durch die Grünfläche gibt, sollte im Falle einer gewünschten Benennung konkretisiert werden, welcher der Wege benannt werden soll.

 

Zu 2.)

 

Die Zuständigkeit für die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die wie im vorliegenden Fall ausschließlich in einem Stadtbezirk gelegen sind, liegt in Niedersachsen gem. § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NKomVG bei den Stadtbezirksräten. Soweit sich der Stadtbezirksrat in seiner Sitzung bereits auf einen konkreten Straßen- bzw. Wegenamen verständigen kann, fordert dieser die Verwaltung in der Regel mit einem entsprechenden Vorbereitungsbeschluss dazu auf, die offizielle Beschlussvorlage für die abschließende Benennung der Straße zu einer der nächsten Sitzungen vorzubereiten. Falls die Benennungsüberlegungen sich noch nicht so weitgehend konkretisiert haben, geht dem ggf. noch eine Prüfungsanfrage voraus. Bei vorgeschlagenen Persönlichkeiten sollte die Ehrungswürdigkeit der Person begründet werden.

 

Die Verwaltung wird daraufhin im Rahmen der dann angehenden Benennungsvorbereitung die Vorschläge einer Prüfung auf Übereinstimmung mit den unter 1) genannten Benennungs-grundsätzen der Stadt Braunschweig unterziehen (z. B. ob der Namensgeber oder gleichklingende Straßennamen im Stadtgebiet bereits vorhanden sind). Sofern Persönlichkeiten zur Benennung vorgeschlagen werden erfolgt unter Einbeziehung des Stadtarchives und des Heimatpflegers stets eine biografische Überprüfung, u. a. mit Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus und sonstige mit einer Ehrung unvereinbare Belastungen des Lebenslaufes. Nach einer, sofern im Einzelfall erforderlich, abschließenden Abstimmung des Benennungskonzepts mit dem Stadtbezirksrat und dem Heimatpfleger erstellt die Verwaltung die Beschlussvorlage für die endgültige Benennungsentscheidung durch den Stadtbezirksrat.
 

 

 

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