Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14235
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen zur Projektförderung bis 5.000 € im 2. Halbjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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11.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Den in der beigefügten Tabelle aufgelisteten Vereinen, Künstlern und Gruppierungen mit einer Antragshöhe von bis zu 5.000 € werden im Rahmen der Projektförderung Zuschüsse in der genannten Höhe bewilligt. Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.
Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt seit dem 1. Januar
2009 auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend der Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und
Wissenschaft über die Förderung der Projekte.
Die Anlage 1 enthält die Anträge sämtlicher Produktansätze mit einer Entscheidungszuständigkeit der Verwaltung mit Ausnahme der Anträge des Ansatzes Theater.
Die Anträge dieses Bereichs wurden dem Auswahlgremium Theaterförderung vorgelegt und
sind in Anlage 2 aufgeführt. Im Genre „Theater“ wurde den Empfehlungen des Auswahlgremiums entsprochen.
Vor dem Hintergrund der eingeschränkten Kommunikations- und Beratungsmöglichkeiten sowie aufgrund der allgemein unsicheren Lage während der Corona-Pandemie ist im Hinblick auf die Antragsfrist eine vergleichsweise flexible Handhabung praktiziert worden. Zeitliche Verschiebungen sowie Anpassungen der Projektzeiträume auf den jeweiligen Bedarf werden ebenfalls - wie auch schon im 1. Halbjahr 2020 - ermöglicht. Hierbei wird sichergestellt, dass Mittel nur dann ausgezahlt werden, wenn ein Projekt tatsächlich durchgeführt wird.
Die Entscheidungen des Theaterbeirats haben für die Verwaltung bindenden Charakter und sind in der Vergangenheit immer 1:1 in die Verwaltungsvorlagen eingeflossen. In diesem Fall sind die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Theaterprojekte verteilt worden, weil diese in ihrer Akkumulation auf ein hohes Maß von Qualität schließen lassen.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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298,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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231,8 kB
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