Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12482-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Die Eignung eines Standortes für die Errichtung von einer oder mehreren Ladesäulen ist neben dem Vorhandensein geeigneter Stellplätze und eines ausreichenden Ladebedarfs insbesondere auch von den örtlich noch freien Leistungsreserven des Stromversorgungsnetzes abhängig. Sogenannte Trafo-Häuschen bzw. Verteilstationen sind als zwingend erforderlicher Bestandteil des Stromversorgungsnetzes über das gesamte Stadtgebiet verteilt aufgestellt. Das Vorhandensein einer Verteilstation lässt keinen direkten Rückschluss auf noch vorhandene Leistungsreserven zu. So kommen auch Situationen vor, in denen im unmittelbaren Umfeld einer Verteilstation keine Leistungsreserven mehr verfügbar sind, auf der Strecke zwischen zwei Verteilstationen aber noch ausreichend Leistungsreserven für den Betrieb von Ladeinfrastruktur vorhanden sind. Sofern ein solcher Standort auch unter den anderen genannten Aspekte für die Errichtung von Ladesäulen geeignet ist, würde sich die Standortwohl vorrangig an den freien Netzkapazitäten orientieren und nicht an dem Standort einer Verteilstation.

 

Zu 2.: Die statistische Erfassung der zugelassenen Fahrzeuge erfolgt nicht stadtbezirksscharf, sodass die angefragte Zahl nicht vorliegt. Im gesamten Stadtgebiet sind derzeit rund 1.500 rein batteriebetriebene Fahrzeuge sowie rund 1.000 Plug-In-Hybride zugelassen (Stand 30.06.2020).

 

Zu 3.: Die Umsetzung bzw. Förderung der Elektromobilität durch Kommunen im Allgemeinen und die Stadt Braunschweig im Besonderen besteht vorrangig aus der Bereitstellung von

Ladesäulen im öffentlichen Raum. An diesen Ladesäulen wird voraussichtlich jedoch nur ein

Teil des zu erwartenden Ladebedarfs anfallen.

 

So wird in der Fachwelt weitgehend einheitlich davon ausgegangen, dass ca. 40 % des

zukünftigen Ladebedarfs auf privaten Flächen zu Hause sowie weitere ca. 40 % auf privaten

Flächen beim Arbeitgeber gedeckt werden, da hier in den meisten Fällen lange Standzeiten

bestehen. Die verbleibenden ca. 20 % des zukünftigen Ladebedarfs verteilen sich mit

ca. 10 % auf Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen mit entsprechenden Stellplätzen auf

privaten Flächen wie beispielsweise Supermärkte und Einkaufszentren, Sportstätten und

Fitnessstudios, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Kinos und weitere Kultureinrichtungen

sowie mit ebenfalls ca. 10 % auf den öffentlichen Straßenraum.

 

Um den im öffentlichen Straßenraum anfallenden Ladebedarf decken zu können, wurden in

Braunschweig im Rahmen des Schaufensterprojektes Elektromobilität insgesamt 17

Schnellladesäulen mit 36 Ladepunkten errichtet und in Betrieb genommen.

 

Mit einer Zunahme der Zahl der Elektrofahrzeuge ist auch von einem erhöhten

Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur auszugehen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, ein Konzept in Auftrag zu geben, welches verschiedene Einflussfaktoren auf den Ladebedarf im gesamten Stadtgebiet untersucht und hieraus den spezifischen, lokalen Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur ermittelt.

 

Es ist vorgesehen, dieses Konzept einem privaten Betreiber für die Errichtung und den

Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen. Diesen

Betreiber gilt es, im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein

Konzessionsvertrag geschlossen werden kann. Ziel der Verwaltung ist es, dass der Betreiber

auf Grundlage des gesamtstädtischen Konzepts ein eigenes Ausbaukonzept vorlegt, in

welchem die geplanten Infrastrukturmaßnahmen konkret benannt und beschrieben sowie mit

einem Zeitplan zur Umsetzung versehen werden.

 

Der richtige Zeitpunkt einer solchen Konzessionsausschreibung hängt von der

Nachfrageentwicklung am Markt ab. Ziel ist es, im Vergabeverfahren ein für die Stadt in

Angebotsumfang und Wirtschaftlichkeit gutes Ergebnis zu erhalten.


 

 

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