Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Bezirksrat wird um folgenden Beschluss gebeten:

 

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend der Verpflichtung als Anlieger nachzukommen und die Straßenreinigung entsprechend der Straßenreinigungsverordnung für den Bereich des DGH Lamme aufzunehmen und dauerhaft durchzuführen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach nunmehr 11 Monaten antwortet die Verwaltung zur Sitzung des Bezirksrates am 16.9.2020 mit der Vorlage 19-11901-01 auf die Anfrage des SPD-Fraktion zur Grünflächenpflege und Straßenreinigung DGH Lamme. Es wird mitgeteilt, dass die Außenanlagen sich in einer hohen Pflegestufe befinden und 3-mal pro Jahr gepflegt werden. Das nächste Mal dann wohl im Oktober 2020. Die Straßenreinigung werde entsprechend der Reinigungsklasse IV einmal in zwei Wochen durchgeführt.

Das DGH Lamme steht auf einem Eckgrundstück und liegt damit an den Straßen Rodedamm und Frankenstraße. Beide Straßen sind lt. Straßenreinigungsverordnung in die Reinigungsklasse IV eingestuft. Bei der Frankenstraße ist die Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen worden. Somit ist für das gesamte Grundstück bzgl. der Straßenreinigung die Stadt in der Verpflichtung die Straßenreinigung (Gehweg und Straße bis zur Straßenmitte) durchzuführen. Dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, zeigt permanent der Zustand des Grundstücks entlang der Frankenstraße.

Die in der Anlage beigefügten Bilder zeigen den Zustand vom Freitag, den 28.8.2020:

Die von der Verwaltung mitgeteilte Straßenreinigung vierzehntägig erfolgte bisher nicht. Da ein solcher Zustand dauerhaft überwiegend festzustellen war, war dies auch Anlass für die Anfrage im Oktober 2019.

 

gez.

Jens Kamphenkel
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise