Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12804-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag Wegebegrenzung beim Sandmagerrasen auf dem Schlossberg in Kralenriede
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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zur Kenntnis
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17.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 332 vom 20.02.2020:
„Der Stadtbezirksrat Schunteraue beantragt
- die sofortige Aussetzung des Weiterbaus der Wegebegrenzung am Schlossberg
- eine Überprüfung/Erläuterung der Notwendigkeit einer solchen Wegebegrenzung (bei einem Ortstermin
- den Rückbau der jetzigen Begrenzung.“
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Sandmagerrasen wie der des Naturdenkmals Schlossberg in Kralenriede sind ein artenreicher Biotoptyp, der insbesondere für Flora und Wirbellosen-Fauna eine große Rolle spielt. Sandige Trockenrasen gehören innerhalb Braunschweigs zu den seltenen und gefährdeten Biotoptypen und sind hier nur noch kleinräumig verbreitet. Größere mehr oder weniger zusammenhängende Vorkommen liegen nur im nördlichen und nordwestlichen Stadtgebiet. Die dem Sandmagerrasen angrenzenden Trockengebüsche und Trockensaumvegetation stellen ebenfalls schützenswerte Trockenbiotope dar.
Gemäß dem Artenschutzkonzept der Stadt Braunschweig sollen die nachstehenden Pflanzen- und Tierarten durch Maßnahmen der Landschaftspflege gefördert werden. Der für diese Arten typische Standort soll entsprechend entwickelt werden:
Fauna:
Westliche Beißschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke, Blauflügelige Sandschrecke, Schwalbenschwanz, Zwerg-Bläuling, Brauner Feuerfalter, Sechsfleck-Blutströpfchen, Gemeines Grünwidderchen, Wolfsmilchschwärmer, stenotope Laufkäferarten (Arten, die nur in wenigen gleichartigen Biotopen vorkommen)
Flora:
Sand-Grasnelke, Heide-Nelke, Deutsches Filzkraut, Sand-Strohblume, Berg-Sandglöckchen, Platterbsen-Wicke
Die Verwaltung wurde bereits vor einigen Jahren durch Dritte darauf aufmerksam gemacht, dass die leicht zugänglichen Sandmagerrasen neben Fußgängern auch als Freilauffläche für Hunde, Reitplatz für Pferde sowie als Mountainbike-Strecke und als Gelände für Quadfahrer genutzt würden, was die zu schützende Fauna und Flora stark beeinträchtigt. Neben einigen erweiterten Pflegemaßnahmen hat die Verwaltung daher in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde die in Rede stehende Wegeleiteinrichtung erstellt, um den Schutz der wertvollen Flächen sicherzustellen und eine Nutzung des Sandmagerrasens als Freizeitflächen auszuschließen.
Wie die Erfahrungen beispielsweise im Naturschutzgebiet Riddagshausen zeigen, erzielt das Aufstellen von Verbotsschildern (Entenfüttern, Verlassen der Wege, Führen von Hunden an der Leine, Befahren mit Mofas u. ä.) nur einen geringen Effekt. Leider werden die dort ausgeschilderten NSG-Verordnungen nur bedingt eingehalten.
Zu Frage 2:
Die Wegeleiteinrichtung mit Holzpfählen und Stammauflagen ist gestalterisch an die des Naturschutzgebiets Riddagshausen, des Moorhüttenteichs sowie des Vogelschutzgebietes Kleiner Ölper See angelehnt. Aus naturschutzfachlicher und freizeitorientierter Sicht ist das Erleben/Erwandern des ND Schlossberg hierdurch in keiner Weise eingeschränkt.
In einem zweiten Schritt sollen als Ergänzung der Wegeleiteinrichtung erläuternde Hinweisschilder zum Thema „Sandmagerrasen“ aufgestellt werden, um die Besucher*innen zu informieren.
Die erstellte Wegeleiteinrichtung ist im Gegensatz zu einem Zaun wesentlich kostengünstiger und gewährleistet einen besseren Schutz vor einem unerwünschten Betreten/Befahren der Fläche. Wie unter Pkt. 1 erläutert, dient die Einrichtung nur einer Beruhigung der wertvollen Biotopflächen und manifestiert kein Verbot.
Der Stadtbezirksrat wurde vor Beauftragung der Wegeleiteinrichtung aus dreierlei Gründen nicht im Vorfeld über das Vorhaben unterrichtet:
- Bei dem Naturdenkmal Schlossberg handelt es sich um den Bestandteil des Braunschweiger Biotopverbundsystems (s. Abb.1) und wird somit, wie die nahe gelegene Sportanlage SV Kralenriede und das Gelände des Parnitzwegs 5, als überbezirklich eingestuft.
- Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne der Routineaufgaben der Abteilung Stadtbäume und Landschaftspflege des Fachbereichs Stadtgrün und Sport.
- Die Beauftragung der Baumaßnahme wurde in Höhe von 4.313,57 € an den wirtschaftlichsten Wettbewerber vergeben.
Abb. 1: Schutz- und Kompensationsflächen um das ND Schlossberg (orange)

