Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-14267
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundesteuersatzung - als "gefährlich" eingestufte Hunde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gries, Beate / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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17.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Hundegesetzes ist die Gefährlichkeit eines Hundes nicht mehr nach der Hunderasse zu bewerten. Das Niedersächsische Hundegesetz geht davon aus, dass auch Hunde als gefährlich eingestuft werden können, die nicht einem typischen Rassebild eines so genannten Kampfhundes entsprechen. Hier werden nun alle Hundehalterinnen und Hundehalter gleichgestellt.
Die aktuelle Rechtsprechung hat entschieden, dass eine Gemeinde nicht aufgrund der Rasse eines Tieres höhere Steuern verlangen darf. Eine erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen die nicht auf nachvollziehbare konkrete Tatsachenfeststellungen gestützt ist, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG. (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Az.: 4 A 86/15 vom 15.07.2016).
In Braunschweig wird derzeit, in der aktuellen Hundesteuersatzung, für bestimmte Hunderassen ein erhöhter Hundesteuersatz erhoben. Hier sind nach § 3 Abs 3) Aufzählung a) bis e) „gefährliche“ Hunde im Sinne der Vorschrift auch grundsätzlich alle Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit Hunden der vorgenannten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir
1. Welches Ziel verfolgt die Verwaltung mit der erhöhten Steuer für als gefährlich eingestufte Hunde?
2. Wie viele Hunde in BS sind aktuell als gefährlich eingestuft und welche Vorfälle bzw. Prüfkriterien haben zu einer Einstufung als „Gefährlich“ geführt? Bitte nach Rassen auflisten.
3. Welche konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine abstrakte Gefährlichkeit von Hunden der Rassen
a. Bullterrier
b. American Staffordshire Terrier
c. Pit Bull Terrier
d. Staffordshire Bullterrier
e. Kreuzungen mit Hunden der Buchstaben a. bis d.
liegen der Verwaltung vor?
