Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-14261
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückstufung "Verkehrsflughafen" auf "Sonderflughafen VW"?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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17.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Städte Braunschweig und Wolfsburg haben 2016 ein Wirtschaftsgutachten über die Lage des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg beauftragt. 2017 lag eine Abschlusspräsentation der Gutachter von amd.sigma/BPG vor. Darüber wurde am 22.11.2017 im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft im Beisein eines Beauftragten des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Herrn Oehlmann, beraten. Es ging vor allem auch um die Förderschädlichkeit der gutachterlich empfohlenen Statusänderung des Flughafens BS/WOB von bisher "Verkehrsflughafen" in einen "Sonderflughafen VW".
Von den Herren Geiger und Oehlmann wurde bezüglich einer eventuellen Förderschädlichkeit ausgeführt:
"Die von Erster Stadtrat Geiger thematisierte eventuelle Förderschädlichkeit einer Änderung des Status Verkehrsflughafen bezüglich der erhaltenen Mittel im Rahmen des Ausbaues der Start- und Landebahn bewertet Herr Oehlmann als sehr sensibel. Herr Prof. Hartke habe seinerzeit alle Möglichkeiten einer Förderung ausgeschöpft. Eine Änderung könnten die gezahlten Fördermittel für den Ausbau der Start- und Landebahn gefährden." (Aufsichtsrats-Protokoll vom 22.11.2017)
Deshalb riet Herr Oehlmann zur Beibehaltung der Begründung für weitere öffentliche Bezuschussung: "Laut Oehlmann sollte ein Betriebszuschuss mit der öffentlichen Daseinsvorsorge und speziell im vorliegenden Fall mit der Forschung am Flughafen begründet werden." (Protokoll vom 22.11.2017)
Dazu fragen wir
1. Teilen Stadtverwaltung und Flughafengesellschaft die Befürchtungen einer drohenden Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel im Falle einer Umwandlung des jetzigen Status "Verkehrsflughafen" zu einem "Sonderflughafen VW", wie dies gutachterlich seitens der Betriebsprüfer von amd.sigma geraten wurde?
2. Die seinerzeitige Förderung erfolgte gegenüber der EU-Kommission unter der Maßgabe ihrer Verwendung ausschließlich für Forschungszwecke:
“Das Land Niedersachsen bestätigt ausdrücklich, dass die Verlängerung der Start/Landebahn nicht darauf ausgerichtet ist, regelmäßigen Linienverkehr, Frachtverkehr oder Charterverkehr für den Tourismus zu ermöglichen. Diese Bereiche werden in Niedersachsen jetzt und zukünftig über den internationalen Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen abgewickelt.” Ein Ausbau des Flughafens erfolge ausschließlich für Forschungszwecke (Brief von Herrn Krautwig (Wirtschaftsministerium) an Herrn Dufeil (EU-Kommission vom 18.11.2004).
Frage:
Sollen mit der strikten Befolgung des Ratschlages aus dem Wirtschaftsministerium an die Braunschweiger Politik ("ausschließlich für Forschungszwecke") die tatsächlichen Nutzungen des Flughafens Braunschweig/Wolfsburg zugunsten von VW verschleiert werden, um Betriebszuschüsse weiterhin förder-unschädlich fließen lassen zu können?
