Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14101-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Die Sporthalle der Grundschule Veltenhof befindet sich in einem ehemaligen Landwirtschaftsgebäude, welches im Zuge der Errichtung der Grundschule Veltenhof in den 1960er Jahren zu einer Turnhalle umgebaut wurde. Die Sportfläche als auch die Deckenhöhe im Sportbereich sind nicht DIN-gerecht. Die verfügbare Sportfläche (ca. 200 m²) entspricht nur in etwa der Hälfte einer normgerechten 1-Fach-Sporthalle (405 m²).

 

Die bisher ermittelten groben Sanierungskosten für den Bestandsbau betragen
ca. 1,2 Mio. €. Für die Errichtung eines Neubaus einer 1-Fach-Sporthalle ist mit
ca. 3,5 Mio. € zuzüglich Abriss der bestehenden Halle zu rechnen. Die Kosten zur Errichtung des Neubaus liegen daher um circa das Dreifache höher als die Sanierung des Bestandes.

 

Für eine fundierte Entscheidungsfindung sollte neben den Kosten auch der Bedarf an Sportflächen sowohl aus dem schulischen als auch aus dem vereinssportlichen Bereich im Stadtteil betrachtet werden.

 

Sollte die Entscheidung für einen Neubau getroffen werden, sind bezüglich des Standortes weitere Untersuchungen notwendig. Eine Errichtung einer 1-Fach-Sporthalle auf dem Schulgrundstück wäre voraussichtlich nur bei vorherigem Abriss der Bestandshalle möglich. Somit wäre für die Zeit der Bauphase eine Interimslösung notwendig.

 

Zu 2:

Es ist vorgesehen die notwendigen Haushaltsmittel für die Sanierung der Sporthalle in der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 ff. anzumelden, so dass grundsätzlich von einem Projektstart in 2021 und, nach Gremienbeteiligung, von einem Sanierungsbeginn in 2022 ausgegangen werden kann. Wird jedoch ein Ersatzneubau in Betracht gezogen, sollten bis zur Entscheidung ausschließlich kurzfristig zwingend notwendige Instandhaltungsmaß-nahmen umgesetzt werden. Nicht notwendige Investitionen in den Bestand sollten bei absehbarer Errichtung eines Ersatzbaus vermieden werden.

 

Zu 3:

Grundsätzlich ist es aus Sicht der Verwaltung anzustreben, dass die Umsetzung verschiedener baulicher Vorhaben auf einer Liegenschaft in einem Projekt gebündelt werden. Durch Bündelung von Maßnahmen können Ressourcen geschont und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen verbessert werden.

 

 

Für die geforderte Errichtung eines Ganztagsbetriebes an der Grundschule Veltenhof liegen bisher keine konkreten Termine oder Kosten vor. Hier bedarf es weiterer Abstimmungen über die gesamtstädtische Priorisierung der als nächstes zu errichtenden Ganztagsbetriebe.

Mögliche Synergien aus einer Kopplung von Einrichtung Ganztagesbetrieb, Sanierung bzw. Ersatzneubau der Sporthalle sind zu untersuchen.

 

 

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