Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10087-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Umsetzung des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses 19-10087 (Der Planung und dem Bau einer Querungshilfe im Zuge der Bevenroder Straße/Einmündung Dibbesdorfer Straße (siehe Anlage) wird zugestimmt.)

vom 13.03.2019 wird zurückgestellt.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 a der Hauptsatzung. Die Bevenroder Straße ist von überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und

Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.


Anlass

 

In der Beschlussvorlage 19-10087 wurden die Baukosten für den Bau der Querungshilfe auf 9.000 € geschätzt. Grundlage für die Kostenschätzung waren die Herstellungskosten der Querungshilfe auf der Querumer Straße auf Höhe der Einmündung der Paul-Jonas-Meier-Straße im Jahr 2019. Diese beliefen sich auf rund 7.000 €.

 

Im Zuge der konkreten Maßnahmenplanung wurde festgestellt, dass im Gegensatz zur Querumer Straße eine Umsetzung unter Berücksichtigung der geltenden Arbeitsschutzrichtlinien nur mit erheblichen Mehraufwendungen für die Verkehrsführung möglich ist.

 

Hierzu wurden 2 Varianten betrachtet.


Variante 1

 

Die bauliche Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Bevenroder Straße in drei Bauabschnitten.

 

Hierfür wäre eine temporäre Lichtsignalanlage im Einmündungsbereich Dibbesdorfer Straße erforderlich, die in die Bestandsanlage an der Essener Straße integriert werden müsste. Unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Sicherheitsabstände zieht diese Ausführungsvariante auch den Bau einer ca. 30 m langen provisorischen Umfahrung über den vorhandenen Radweg auf der Westseite nach sich. Unter Berücksichtigung der Verkehrsmengen muss diese in Asphalt ausgeführt werden, da der Radweg in seinem derzeitigen Zustand die Verkehrslasten nicht aufnehmen kann.

 

Des Weiteren stellen sich die Anpassungsarbeiten aufgrund der örtlichen Höhen- und Gefällesituation der bestehenden Geh- und Radwege deutlich umfangreicher dar, als im Zuge der Entwurfsplanung angenommen. So müssten ca. 10 m Radweg im Nachgang neu hergestellt und auch Anpassungsarbeiten am Gehweg vorgenommen werden. Konsequenterweise würden dann auch die sanierungsbedürftige Gossen- und Bordanlagen in Teilabschnitten erneuert werden.

 

Zusätzlich würde die bauliche Ausführung, gemäß den Ende 2019 mit dem Behindertenbeirat getroffenen Abstimmungen für ungesicherte Überwege, mit differenzierten Bordhöhen, einem speziellen Querungssteinsystem und Leitsysteme für Sehbehinderte erfolgen. Diese Aufwendungen konnten in der ursprünglichen Kostenschätzung noch nicht berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten dieser Ausführungsvariante belaufen sich auf ca. 38.000 €.

 

Variante 2

 

Bauausführung unter Vollsperrung der Bevenroder Straße

 

Neben einer großräumigen Umleitung würde für den Linienbusverkehr und Ortskundige eine Umfahrung der Baustelle über die Dibbesdorfer Straße, Moorkamp und Köterei zur Verfügung stehen. Durch den Entfall des zuvor beschriebenen Provisoriums und der zusätzlichen Anpassungsarbeiten an der Bestandslichtsignalanlage reduzieren sich die Kosten auf insgesamt ca. 31.000 €.

 

Weiteres Vorgehen

 

Um eine grundlegende Verbesserung der Verkehrssituation in den Straßen Querumer Straße/Bevenroder Straße/Friedrich-Voigtländer-Straße zu erreichen, wird zurzeit, auf Grundlage eines Ratsauftrags, ein Planungsauftrag bearbeitet.

 

Wegen der Kostenentwicklung empfiehlt es sich, den Bau der Querungshilfe zurückzustellen und für die weitere Bearbeitung das Gesamtkonzept zur Bevenroder Straße, das zur Zeit erstellt wird, zu berücksichtigen.


 

 

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