Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14090-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Vorlage 20-13884 stellt die Verwaltung ein Planungskonzept zur Abstimmung, das auf planerische Randbedingungen, zur Verfügung stehende Parzellenbreiten und uneingeschränkte Erreichbarkeit des gesamten Quartiers Bezug nimmt. Die Vorschläge, welche Straßen verkehrsberuhigt geplant werden sollen und welche Straßen Gehwege erhalten sollen, sind nicht auf Basis der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt.

 

Dies vorangestellt nimmt die Verwaltung zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Zu 1.

Alle Straßen werden zusammen mit allen Leitungsträgern geplant. Jeder Leitungsträger, der seine Leitungen erneuert oder verlegt, übernimmt die Kosten der Herstellung des gesamten Straßenaufbaus in seiner Grabenbreite. Dadurch verringern sich die auf die Anlieger nach Straßenausbaubeitragssatzung umzulegenden Gesamtkosten.

Der Beitragssatz für verkehrsberuhigte Bereiche beträgt 60 % der beitragsfähigen Kosten, der Beitragssatz für Erschließungsstraßen mit Gehwegen beträgt 75 % der beitragsfähigen Kosten.

 

Zu 2.

Die einzelnen Straßen sind noch nicht geplant. Nach Beschluss des Konzeptes werden nacheinander alle Straßen geplant und dem Stadtbezirksrat einzeln zur Beschlussfassung vorgelegt. Aussagen zur Anzahl der dann geplanten öffentlichen Parkplätze in allen Straßen sind daher derzeit nicht möglich.

 

Zu 3.

Die Erreichbarkeit des gesamten Quartiers für die Anlieger, auch für die Gewerbeanlieger, mit allen dafür benötigten Fahrzeugen, für die Feuerwehr, Müllabfuhr und auch für  z. B. Umzugs-Lkw ist wichtiges Planungsziel.

 

 

 

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