Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14093-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.08.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Für das ehemalige Mineralöl-Tanklager liegen der Verwaltung neuere Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2017 vor.

 

Analog zu den bisherigen Monitoring-Kampagnen wurden jeweils 8 Grundwassermessstellen auf die Parameter MTBE (Ethyl-tert-butylether), CKW (chlorierte Kohlenwasserstoffe),

BTEX (aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole) und

MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe) untersucht.

 

Die mit den Berichten vom 31.08.2015 und 04.12.2017 vom Gutachter vorgelegten Untersuchungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Im Rahmen der durchgeführten Monitoring-Kampagnen 2015 und 2017 haben sich keine grundlegend anderen Erkenntnisse ergeben, als bei den vorangegangenen Untersuchungen 2011 bis 2014. Nach wie vor beschränken sich die heute noch relevanten Grundwasser­belastungen auf den Bereich des nördlichen Grundstückes (Lager- und Abfüllanlage für Lösemittel) sowie den Bereich westlich der Spundwand am Hafenbecken im Süden des Grundstückes.

 

Die jährliche das Grundstück verlassende Schadstofffracht wird auch weiterhin als gering eingestuft. Bei einem abgeschätzten täglichen Abfluss von 1,8 m³ Grundwasser in das Hafenbecken ergeben sich aus den Mittelwerten der Messungen für die Jahre 2015 und 2017 jährliche Frachten, die in etwa denen des Jahres 2014 entsprechen:

 

Schadstofffracht 2014

Schadstofffracht 2015

Schadstofffracht 2017

ca. 330 g MTBE

ca. 300 g MTBE

ca. 190 g MTBE

ca. 130 g CKW

ca. 150 g CKW

ca. 190 g CKW

ca. 33 g BTEX/Benzol

ca. 33 g BTEX/Benzol

ca. 40 g BTEX/Benzol

 

Anhand der dargestellten Frachten lässt sich aus fachlicher Sicht keine signifikante Veränderung der Gefährdungssituation für das Grundwasser bzw. den Mittellandkanal erkennen.

 


Aus gutachterlicher Sicht werden deshalb auch weiterhin keine aktiven Sanierungs­maßnahmen für erforderlich gehalten, da auch mit einem hohen Aufwand nur geringe Mengen an Schadstoffen beseitigt werden könnten.

 

Aufgrund der sich nicht relevant verändernden Belastungssituation des Grundwassers wird durch den Gutachter eine Fortführung des Grundwassermonitorings im 5-Jahres-Rhythmus empfohlen.
 

 

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