Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14072
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumpflanzungen nach Sturmschäden in überbezirklichen Grünanlagen des Stadtbezirkes 132
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
|
Anhörung
|
|
|
|
09.09.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Grünflächenausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.09.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1; § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei den Baumpflanzungen nach Starksturmereignissen in den überbezirklichen Grünanlagen um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Eine Übertragung auf den Grünflächenausschuss ist mit Ratsbeschluss vom 24.03.2020 zur Änderung von § 6 der Hauptsatzung vorerst entfallen.
Bäume weisen für Mensch und Umwelt außerordentlich vielfältige Wohlfahrtswirkungen auf. Sie dienen als Schattenspender, erhöhen die relative Luftfeuchte in der Stadt, haben positive Auswirkungen auf die Luftqualität durch Fixierung von CO2, produzieren Sauerstoff, dienen als Feinstaubfilter und bieten eine wirksame Windbremse. Weiterhin können sie Lärm lindern und sich durch ihre Wasserspeicherfähigkeit positiv auf das Wassermanagement in der Stadt auswirken.
Zu erheblichen Baumausfällen führte im Oktober 2017 der schnellziehende schwere Sturm Xavier sowie das ebenfalls im Oktober 2017 darauffolgende Sturmtief Herwart und im Januar 2018 der Orkan Friederike. Diesen Stürmen fielen im gesamten Stadtgebiet über 1 000 Bäume zum Opfer.
Seit Herbst 2018 wurden im Stadtgebiet Braunschweigs bereits insgesamt 577 der betroffenen Bäume im Straßengrün und in den Grünanlagen ersetzt. Im Herbst 2020 bzw. Frühjahr 2021 sollen nun insgesamt weitere 152 Bäume im Stadtgebiet Braunschweig nach Sturmschäden ersetzt werden.
Hierbei handelt es sich um diejenigen Bäume, die aufgrund ihres Standortes als besonders wertvoll für Klima und Stadtbild eingestuft wurden. In den Park- und Grünanlagen ist ein Nachpflanzen auf den ehemaligen Baumstandorten nicht immer möglich. Um den aber auch hier bestehenden Parkentwicklungskonzepten und freiraumplanerischen Zielstellungen Rechnung zu tragen, wurden in diesen Fällen Ersatzstandorte in unmittelbarer Nähe der ausgefallenen Bäume gesucht.
Grundsätzlich ist weitestgehend vorgesehen, die verloren gegangenen Bäume durch identische Arten zu ersetzen.
Für alle Nachpflanzungen ist eine anschließende dreijährige Entwicklungspflege vorgesehen. Im Stadtbezirk 132 ist für das Jahr 2022 die Nachpflanzung von 99 Bäumen, die aufgrund der genannten Starksturmereignisse in überbezirklichen Grünanlagen (Bürgerpark) verloren gegangen sind geplant.
Finanzierung:
Haushaltsmittel für die Nachpflanzung der Bäume nach Sturmschäden stehen für das Haushaltsjahr 2020 auf dem Projekt 5S.670036 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Pro Baum werden Kosten in Höhe von ca. 1.500 € zzgl. Mehrwertsteuer inkl. der Fertigstellungspflege kalkuliert. Insgesamt werden demnach ca. 172.260,00 € für den Ersatz der Sturmschäden im Stadtbezirk 132 im Haushaltsjahr 2020 aufgewendet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
