Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13487-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Beschluss vom 18. Juni 2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

„Die Verwaltung wird gebeten, den Platz vor der Zufahrt zum Ölper See im Weidengrund zu

markieren, um Dauerparken an dieser Stelle zu unterbinden.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Um die Radwegverbindung vom Weidengrund zum Ölper See von der Blockierung durch parkende Fahrzeuge freizuhalten, wird die Fahrbahn am Ende des Wendehammers, neben den ausgewiesenen Stellplätzen, durch Markierung ausgekreuzt.


 

 

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Anlagen

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