Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14016-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fördermittel Modernisierung und Sanierung des Kulturpunktes West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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09.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 20. August 2020 (20-14016) wird wie folgt Stellung genommen:
Für den Kulturpunkt West (KPW) stellte die Verwaltung zum 1. Januar 2019 einen erfolgreichen Antrag auf Förderung über das Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier. Über eine Fördersumme in Höhe von 2,268 Mio. Euro liegt ein vorläufiger Förderbescheid der NBank vor. Zurzeit werden weitere Unterlagen zu den Planungen erarbeitet, damit die baufachliche Prüfung durch die NBank in die Wege geleitet werden kann. Im Anschluss wird ein endgültiger Förderbescheid erteilt.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Sanierung des Gebäudes Ludwig-Winter-Straße 4, in dem der KPW verortet ist, ist im Antrag auf Förderung für die Jahre 2020-2022 anvisiert. Im Vorfeld der Sanierung des KPW ist der Neubau des Kinder- und Teeny-Klubs "Weiße Rose" (KTK) umzusetzen, da dieser Räumlichkeiten im KPW nutzt. Die Sanierung ist daher zeitlich abhängig von der Fertigstellung des Neubaus. Die temporäre Nutzung des KPW durch die Städtische Musikschule führt also nicht zu einer Verzögerung der Modernisierung und Sanierung des KPW.
Zu Frage 2:
Die Richtlinie zum Investitionspakt Soziale Integration im Quartier gibt vor, welche Einrichtungen über dieses Förderprogramm gefördert werden können. Entsprechend der Richtlinie fällt der KPW mit seiner Nutzung als soziokulturelles Zentrum in enger Zusammenarbeit mit dem KTK in das Förderspektrum der Richtlinie. Im Antrag der Stadt Braunschweig auf Förderung der Sanierung des KPW ist die entsprechende Nutzung dargestellt. Eine zeitlich befristete Nutzung durch die städtische Musikschule vor Beginn der Sanierung hat keinen Einfluss auf die zugesagte Förderung.
