Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14104-02
Grunddaten
- Betreff:
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Basketballplatz in Bevenrode - Beberbachaue
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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10.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach (DS 20-14104) vom 26. August 2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Der Jugendplatz Beberbachaue im Baugebiet „Am Pfarrgarten“ in Bevenrode ist im Bebauungsplan BV 17 Bevenrode – Am Pfarrgarten vom 12. Juni 2012 festgesetzt.
Für den Jugendplatz liegt eine Baugenehmigung (0630/1587/2018) vom 26. Juni 2018 vor. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wurde die Anlage hinsichtlich der für Jugendplätze rechtlich zugrunde zu legenden Freizeitlärm-Richtlinie in Verbindung mit der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) überprüft und mit der Auflage östlich, nördlich und westlich Wälle mit Höhen von 2,5 m bzw. 2,0 m zu errichten sowie Nutzungszeiten von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr auszuschildern, genehmigt.
Nachdem bei der Verwaltung Beschwerden hinsichtlich des vom Jugendplatz, insbesondere des Streetballfelds, ausgehenden Lärms eingegangen sind, wurde eine schalltechnische Untersuchung in Form von Messungen vor Ort veranlasst. Das Ergebnis hierzu steht noch aus. Sollte sich herausstellen, dass es zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes kommt, wird die Verwaltung prüfen, welche Maßnahmen zur Einhaltung der Richtwerte führen können und diese entsprechend umsetzen. Hier sind z. B. zusätzliche zeitliche Nutzungsbeschränkungen, ein Auswechseln der Materialien der Körbe und ggf. auch der Abbau eines Korbes grundsätzlich denkbar.
Parallel dazu wird die Verwaltung den Kontakt sowohl mit den Nutzergruppen des Jugendplatzes als auch mit den Beschwerdeführern aufnehmen und versuchen, zwischen beiden Parteien zu vermitteln sowie die gegenseitige Akzeptanz und Rücksichtnahme zu stärken.
Ergänzend zu diesen Ausführungen gelten selbstverständlich für die Stadt Braunschweig die gesetzlichen Ruhezeiten.
Als gesetzliche Grundlage dient hier die TA Lärm, wonach ab 22 Uhr die Nachtruhe beginnt und einzuhalten ist. Bei Problemen mit Nachbarschaftslärm können sich die Bürger an die nächste Polizeidienststelle oder an die Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten der Stadt Braunschweig wenden.
