Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13511-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 18. Juni 2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Mitgaustraße/Wodanstraße wird in Richtung Bienroder Weg für den Fahrradverkehr

(Zusatzschild "Radfahrer frei") freigegeben. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass die

Verkehrsschilder einwandfrei zu erkennen sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Mitgaustraße ist bereits jetzt schon für den Radverkehr in beide Richtungen befahrbar, da keine einschränkenden Verkehrszeichen für den Radverkehr aufgestellt sind.

 

Bezüglich der Wodanstraße ist die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates gefolgt und hat die Wodanstraße durch Ergänzung des Verkehrszeichens 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) in Gegenrichtung freigegeben.

 

Ein Rückschnitt zur besseren Erkennbarkeit des Verkehrszeichen 267 samt Zusatzzeichen wurde ebenfalls durchgeführt.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise