Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12712-01

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Zu dem Antrag 20-12712 der Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

 

Aufwendungen werden in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr veranschlagt, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die Auszahlungen werden in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Beträge eingeplant.

 

Mit dem Haushaltsbeschluss über diese Ansätze besteht lediglich die Ermächtigung über die Verwendung der Gelder. Bei Geschäften, die nicht der laufenden Verwaltung unterliegen, sind vor der Tätigung von Ausgaben entsprechende Beschlüsse der Ratsgremien einzuholen.

 

Der Antrag der Fraktion „P2 beinhaltet die Aufstellung einer Liste über alle im Haushaltsplanentwurf eingeplanten Maßnahmen, sofern diese Maßnahmen Bestandteil von beschlossenen Konzepten / Masterplänen / Arbeitsprogrammen / Empfehlungen / etc. sind.

 

Zu den Antragsinhalten ist anzumerken, dass es zur Antragserfüllung einer klaren Abgrenzung bedarf, was Maßnahmen im Detail sind und wie weit beispielsweise Empfehlungen zu interpretieren sind. Dies erfordert aufwendige interne Abstimmungen und Abfragen bei den Fachbereichen / Referaten für alle Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung. Es wird daher empfohlen, weiterhin mit einzelnen Rückfragen der Ratsgremien zu arbeiten als ein aufwendiges Abfragesystem zu installieren,

welches stetig aktualisiert werden muss. Dies wird als wirtschaftlichere Verfahrensweise angesehen.
 

 

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