Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-14249
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu 20-13799-02 TOP "Erstellung eines Konzepts zur Durchführung eines Weihnachtsmarkts in Corona-Zeiten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P² im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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04.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag des Änderungsantrages 20-13799-02 wird ergänzt um folgende Absätze:
Bei der Konzepterstellung und Prüfung der potentiellen Standorte für den Braunschweiger Weihnachtsmarkt 2020, sind die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen, um eine gleichberechtigte Teilhabe daran zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird gebeten, im Zusammenwirken mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und dem Schaustellerverband Region Harz und Heide e. V. (SSV) sowie dem Behindertenbeirat e.V. ein Konzept für die Folgejahre zu entwickeln, welches die barrierefreie Ausgestaltung temporärer Freizeitangebote mit touristischer Bedeutung zum Ziel hat.
Sachverhalt
Sachverhalt:
wie vor sowie:
Die derzeit gültigen Corona-Regeln machen die Entzerrung des Weihnachtsmarktes notwendig. Dadurch hat Braunschweig für dieses Jahr die Chance, die Stände an Orte zu verlegen, die barrierefrei erreichbar sind. Dies stellt nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen die Chance dar, in diesem Jahr alle Stände gleichberechtigt besuchen zu können, sondern ermöglicht vielen Menschen einen komfortableren Zugang.
In Hinblick auf weitere temporäre Veranstaltungen über 2020 hinaus wäre ein eigenes Konzept, welches die Teilhabemöglichkeiten an diesen Veranstaltungen durch Barrierefreiheit für alle Menschen der Stadt, Region sowie Gäste verbessert, ein Zeichen, dass bei Braunschweiger Festen niemand ausgeschlossen wird und alle gleichberechtigt teilnehmen können.
Außerdem stellt es einen Standortvorteil dar, denn Menschen mit einem besonderen Servicebedarf – ob Einwohner oder Tourist – wählen nach ihren Bedürfnissen und Interessen aus dem Angebot der Städte aus. [1]
Quelle:
[1] https://nullbarriere.de/barrierefreiheit-tourismus.html
