Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der ersten zwei Sätze von §12 (4) der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig werden ersatzlos gestrichen. („Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.“)

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung: 

In Niedersachsen gilt eine Chip-Pflicht für Hunde. Darüber hinaus besitzt jeder Hundebesitzer Papiere über seinen Hund.

Ein Chip ist nach Meinung der Braunschweiger FDP-Fraktion auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung eine hinreichende Identifizierungsmöglichkeit für Haustiere. In der Nachbarstadt Wolfsburg ist die Hundemarkenpflicht bereits 2016 abgeschafft worden. Immer mehr Gebietskörperschaften verzichten auf den Bürokratieaufwand der Marke.

 

 

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