Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendzeltplatz Grömitz/Lensterstrand steht Kinder- und Jugendgruppen, sowie Schulen und anderen Institutionen für Erholungs- und Ferienfreizeiten, Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten, Seminare usw. zur Verfügung.

 

Ab Beginn der Belegungszeit 2021 werden die Entgelte je Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer entsprechend der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Aufstellung neu festgesetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Entgelte für die Nutzung des Kinder- und Jugendzeltplatzes sind zuletzt durch Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 12. Juni 2018 zur Saison 2019 angepasst worden DS 18-08049).

 

Um die angestrebte Kostendeckung von 70 % erreichen zu können, sind Entgeltanhebungen in regelmäßigen Abständen erforderlich.

 

Für Braunschweiger Nutzerinnen und Nutzer wurde die Erhöhung moderat gestaltet, wohingegen sich die Erhöhung für auswärtige Nutzerinnen und Nutzer deutlicher ausdrückt.

Aus wirtschaftlichen Gründen wird ab der Saison 2021 bei Unterbringung im Gebäudetrakt ein Zuschlag von 50 % bei Einzelzimmerbelegung erhoben. Außerdem wird dort bei einer Belegung von weniger als 4 Nächten eine Endreinigung von pauschal 25,00 € fällig.

Bei einer Belegung von 13 Nächten und mehr erfolgt ein Nachlass von 10 % auf den Einzelpreis pro Übernachtung.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen auf den Haushalt durch zu erzielende Mehreinnahmen sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtig ist die Verteilung der geplanten 27.000 Übernachtungen auf Besucherinnen und Besucher aus Braunschweig bzw. außerhalb Braunschweigs. Im Jahr 2019 wurden in Lenste insgesamt Einnahmen in Höhe von 361.000 € erzielt. Wird von einer für 2021 vorgesehenen Erhöhung der Entgelte von durchschnittlich 20 % ausgegangen, so ergeben sich kalkulierte Mehreinnahmen in Höhe von ca. 72.000 €. Im Haushaltsplanentwurf 2021 sind diese Mehreinnahmen noch nicht berücksichtigt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise